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Bebauungspläne |
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Allgemeine Information:
Der Bebauungsplan enthält für jedermann rechtsverbindliche städtebauliche Regelungen für ein genau definiertes Gebiet der Stadt, den Geltungsbereich. Er ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und darf dessen Darstellungen nicht widersprechen. In der Regel werden in Bebauungsplänen Festsetzungen getroffen über:
Art und Maß der baulichen NutzungBauweisedie überbaubaren Grundstücksflächendie örtlichen Verkehrsflächen
Das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Zunächst fasst die Stadtverordnetenversammlung i. d. R. einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans. Der Aufstellungsbeschluss enthält genaue Angaben über den Geltungsbereich des Bebauungsplans. Außerdem werden Ziel und Zweck des Bebauungsplans erläutert. Hat die Stadtverordnetenversammlung einen Aufstellungsbeschluss gefasst, wird dieser ortsüblich im „Rathausfenster“, dem Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) bekanntgemacht. Sobald die Planung in ihren Grundzügen vorliegt, werden die Bürger der Stadt Forst (Lausitz) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit auf Grundlage eines Vorentwurfs über Ziele und Zweck der Planung sowie der wesentliche Inhalte und Auswirkungen informiert. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Termin und Ort der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden ebenfalls im „Rathausfenster“ bekanntgemacht. Auch die Träger öffentlicher Belange, beispielsweise Versorgungsunternehmen, andere Behörden und Organisationen, die betroffen sind, werden frühzeitig über die Planungen informiert und um Stellungnahme gebeten. Sobald sich die Planung konkretisiert hat und ein ausgereifter Entwurf vorliegt, beschließt die Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans einschließlich eines Begründungstextes. Der Zeitraum der öffentlichen Auslegung wird wiederum im „Rathausfenster“ bekanntgemacht. Jedermann hat während des einmonatigen Auslegungszeitraums Gelegenheit, Anregungen zur Planung vorzubringen. Die gegebenen Anregungen werden von der Stadtverordnetenversammlung abgewogen, was dazu führen kann, dass der Entwurf des Bebauungsplans nochmals überarbeitet wird. Im Ergebnis erfolgt wiederum eine öffentliche Auslegung des Entwurfs. In jedem Fall werden alle, die Anregungen zum Bebauungsplan vorgebracht haben, über das Abwägungsergebnis der Stadtverordnetenversammlung informiert. Soweit sich aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans kein Überarbeitungsbedarf ergibt, fasst die Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsbeschluss. Der Bebauungsplan kann nun in Kraft gesetzt werden. Die Inkraftsetzung erfolgt durch ortsübliche Bekanntmachung im „Rathausfenster“.
Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens wird im Geltungsbereich eines Bebauungsplans auf Grundlage der getroffenen Festsetzungen beurteilt.
Geodienste:
Bebauungspläne der Stadt Forst (Lausitz)
URL: http://geoportal.lkspn.de/ows_spn/bp_f.cgi?REQUEST=GetCapabilities&SERVICE=WMS&VERSION=1.1.1
GetCapabilities: WMS WFS
GeoPortal des Landkreises: geoportal.lkspn.de

| Notwendige Unterlagen:
Im Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Forst (Lausitz) können Sie sich über die in Aufstellung befindlichen sowie die rechtskräftigen Bebauungspläne informieren.
| Kosten:
Beratungen durch den Fachbereich Stadtentwicklung zu Bebauungsplänen sind grundsätzlich gebührenfrei.
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Ansprechpartner: |
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Waldemar Olheide
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Telefon: |
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03562 989-405
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Telefax: |
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03562 989-403
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E-Mail: |
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w.olheide @ forst-lausitz.de
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Zimmernr.: |
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218
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Christina Rennhak
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Telefon: |
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03562 989-404
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Telefax: |
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03562 989-403
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E-Mail: |
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ch.rennhak @ forst-lausitz.de
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Zimmernr.: |
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218
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Fachbereich Stadtentwicklung:
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Anschrift: |
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Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
Sitz: Technisches Rathaus, Cottbuser Straße 10
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Öffnungszeiten: |
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Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung!
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|  - Online
- Telefonisch unter 03562 989-530
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| Stadtverwaltung Forst (Lausitz)
| | SPRECHZEITEN
Dienstag
9 - 12 und 14 - 18 Uhr
Donnerstag
9 - 12 und 14 - 16 Uhr
Telefon: 03562 989-0
Fax: 03562 7460
elektronischer Zugang
Bürgeramt
Montag 9 - 13 Uhr
Dienstag 9 - 18 Uhr
Mittwoch 9 - 13 Uhr
Donnerstag 9 - 16 Uhr
Freitag 9 - 13 Uhr
Jeden 2. Samstag (gerade Kalenderwoche) 9 - 12 Uhr
Telefon: 03562 989-530
Bürgermeister
täglich nach telefonischer Voranmeldung unter 03562 989-101 oder persönlicher Voranmeldung im Vorzimmer des Bürgermeisters, Lindenstraße 10-12, Zimmer 314
ANSCHRIFT
Stadt Forst (Lausitz)
Lindenstraße 10 - 12
03149 Forst (Lausitz)
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| Bürgertelefon: 989 289
| | Rufen Sie uns als Bürger unserer Stadt an, um Ihre Anregungen, Hinweise, Beschwerden, Sorgen und Verbesserungswünsche direkt und ohne große Umwege an das Rathaus heranzutragen. Sie erhalten umgehend eine Antwort bzw. Zwischenantwort.
| | Kerstin Liebig ist Ihre Ansprechpartnerin im Rathaus der Stadt Forst (Lausitz)
Außerhalb der Bürozeiten ist ein Anrufbeantworter rund um die Uhr geschaltet, auf dem der Anrufer seine Telefonnummer/ Anschrift hinterlassen kann und schnellst möglich zurückgerufen wird.
Das Bürgertelefon ist unter 03562 989-289 erreichbar.
Gern können Sie Ihr Anliegen auch per E-Mail an uns herantragen:
| | k.liebig @ forst-lausitz.de
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| Öffnungszeiten der städtischen Friedhöfe
| | 1.April - 31.Oktober
7:00 bis 20:30 Uhr
1.November - 31.März
8:00 bis 17:00 Uhr
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