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| Beglaubigungen von Unterschriften |
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Allgemeine Information:
Die Beglaubigung einer Unterschrift darf nur durch eine Behörde oder Verwaltung vorgenommen werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
| Notwendige Unterlagen:
Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen und anerkannt wird.
Der Beglaubigungsvermerk ist unmittelbar bei der Unterschrift, die beglaubigt werden soll, anzubringen. Er muss enthalten,
- die Bestätigung , dass die Unterschrift echt ist,
- die genaue Bezeichnung desjenigen, dessen Unterschrift beglaubigt wird, sowie die Angabe, ob sich der für die Beglaubigung zuständige Bedienstete Gewissheit über diese Person verschafft hat und ob die Unterschrift in seiner Gegenwart vollzogen oder anerkannt worden ist,
- den Hinweis, dass die Beglaubigung nur zur Vorlage bei der angegebenen Behörde oder Stelle bestimmt ist,
- den Ort und den Tag der Beglaubigung, die Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und das Dienstsiegel.
Eine Beglaubigung darf nicht vorgenommen werden für
- Unterschriften ohne zugehörigen Text,
- Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (Erklärung muss in Schriftform durch einen Notar beglaubigt werden).
Gleiches gilt für die Beglaubigung von Handzeichen.
| Kosten:
Gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz) werden für die Beglaubigung von Unterschriften Gebühren in Höhe von 3,00 EUR erhoben.
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Fachbereich Bürgerservice:
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| Anschrift: |
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Rathaus
Promenade 9 03149 Forst (Lausitz)
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| Öffnungszeiten: |
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Bürgeramt
Montag u. Freitag 9 - 13 Uhr
Dienstag 9 - 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9 - 16 Uhr
Samstag 9 - 12 Uhr
Standesamt Forst (Lausitz)/Döbern-Land
03149 Forst (Lausitz), Frankfurter Straße 2
Außenstelle: 03159 Döbern, Forster Straße 8
Telefon: 035600 385-37
Fax: 035600 6597
Sprechzeiten in Forst (Lausitz)
Dienstag 9 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr
Donnerstag 9 - 12 Uhr u. 14 - 16 Uhr
Sprechzeiten in Döbern:
Dienstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Weitere Termine n. Vereinbarung!
Wohngeldangelegenheiten
Dienstag 9 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr
Donnerstag 9 - 12 Uhr u. 14 - 16 Uhr
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