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| Reisepass, vorläufig |
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Allgemeine Information:
Ein vorläufiger Reisepass wird grundsätzlich nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, z.B. wenn der Passbewerber glaubhaft macht, dass er sofort einen Pass benötigt (kurzfristiger Reiseantritt) und die Ausstellung eines "richtigen" Passes nicht bis zum Zeitpunkt des voraussichtlichen erstmaligen Gebrauches möglich ist oder die Möglichkeit der Beantragung eines Expressreisepasses nicht in Anspruch genommen wird. Der vorläufige Reisepass wird kurzfristig ausgestellt. Zukünftig werden nur noch maschinenlesbare vorläufige Reisepässe ausgestellt.
Gültigkeitsdauer: In der Regel beträgt die Gültigkeitsdauer für einen vorläufigen Reisepass 1 Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Der Pass verbleibt auch nach Aushändigung an den Passinhaber Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Andere Staaten sind über Pässe der BRD nicht verfügungsberechtigt. Dies gilt in umgekehrter Weise hinsichtlich auch für Nationalpässe anderer Staaten.
Haben Sie Ihren Pass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, müssen Sie dies umgehend mitteilen. Das entsprechende Formular halten die Sachbearbeiterinnen für Sie bereit.
Die Antragstellung wird über computermäßigen Ausdruck vorgenommen. Eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter füllt den Antrag in Ihrem Beisein aus. Sie benötigen Ihre eigenhändige Unterschrift, weshalb Sie sich nicht vertreten lassen können.
Die Einreise in die USA ist mit einem vorläufigen Reisepass nicht mehr möglich!
| Notwendige Unterlagen:
Zur Antragstellung werden benötigt:- ein aktuelles Lichtbild (biometrietauglich)
- der alte Reisepass (auch wenn er ungültig ist) oder der Kinderreisepass oder der Personalausweis
Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
| Kosten:
Für die Ausstellung maschinenlesbarer vorläufiger Reisepässe werden Gebühren in Höhe von 26,00 EUR erhoben. Die Gebühren sind mit der Antragstellung zu entrichten.
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Fachbereich Bürgerservice:
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| Anschrift: |
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Rathaus
Promenade 9 03149 Forst (Lausitz)
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| Öffnungszeiten: |
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Bürgeramt
Montag u. Freitag 9 - 13 Uhr
Dienstag 9 - 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9 - 16 Uhr
Samstag 9 - 12 Uhr
Standesamt Forst (Lausitz)/Döbern-Land
03149 Forst (Lausitz), Frankfurter Straße 2
Außenstelle: 03159 Döbern, Forster Straße 8
Telefon: 035600 385-37
Fax: 035600 6597
Sprechzeiten in Forst (Lausitz)
Dienstag 9 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr
Donnerstag 9 - 12 Uhr u. 14 - 16 Uhr
Sprechzeiten in Döbern:
Dienstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Weitere Termine n. Vereinbarung!
Wohngeldangelegenheiten
Dienstag 9 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr
Donnerstag 9 - 12 Uhr u. 14 - 16 Uhr
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