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Niederschlagswassergrundstücksanschlüsse |
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Allgemeine Information:
Die Anschlussberechtigten haben die Pflicht, das unverschmutzte Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen.
Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, ist der Eigentümer verpflichtet, bei Vorhandensein einer Niederschlagswasserkanalisation in der Straße, sein Grundstück an diese anzuschließen.
Ansprechpartner:
für rechtliche Belange Kathrin Horn (FB Stadtentwicklung)
für technische Belange Sven Seidel, Richard Smoller (Eigenbetrieb)
Kontaktdaten Siene weiter unten.
| Notwendige Unterlagen:
Für den erstmaligen Anschluss oder bei Veränderungen ist ein Entwässerungsantrag zu stellen, siehe dazu Grundstücksentwässerung.
Die einleitenden bebauten und befestigten Flächen sind dem Fachbereich Stadtentwicklung schriftlich mitzuteilen. Ergeben sich Änderungen der bebauten und befestigten Flächen, sind diese unverzüglich dem Fachbereich Stadtentwicklung anzuzeigen.
Grundlagen:- Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Forst (Lausitz)
- Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserentsorgung (Abwassergebührensatzung)
- Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse (Kostenersatzsatzung)
- Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz)
| Kosten:
Laut Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz) beträgt die Gebühr für die Entwässerungsgenehmigung 17,50 Euro.
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Entwässerungsanlage wird eine Kanalbenutzungsgebühr erhoben.
Die Benutzungsgebühren errechnen sich nach der bebauten und befestigten Grundstücksfläche. Als Befestigung gelten: Betondecken, bituminöse Decken, Pflasterungen oder Plattenbeläge, außer versickerungsfähiges Öko-Pflaster und Rasengitterplatten.
Die Gebühr für das Einleiten von Niederschlagswasser in die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungsanlage ist in § 4 Absatz 3 der Abwassergebührensatzung enthalten und beträgt für jeweils 50 m² tatsächlich bebauter und befestigter Fläche 27,80 Euro pro Jahr (ab 01.04.2014).
Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der Grundstücksanschlussleitung durch die Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)ist auf der Grundlage der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse (Kostenersatzsatzung) durch den Grundstückseigentümer der Stadt zu erstatten.
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Ansprechpartner: |
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Kathrin Horn
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Telefon: |
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03562 989-417
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Telefax: |
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03562 989-403
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E-Mail: |
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k.horn @ forst-lausitz.de
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Zimmernr.: |
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216
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Peter Klein
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Telefon: |
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0152-56735964
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Telefax: |
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03562 989-202
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E-Mail: |
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p.klein @ forst-lausitz.de
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Zimmernr.: |
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Kläranlage Gubener Straße 141
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Sven Seidel
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Telefon: |
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03562 989-271
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Telefax: |
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03562 989-202
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E-Mail: |
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s.seidel @ forst-lausitz.de
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Zimmernr.: |
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219
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Richard Smoller
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Telefon: |
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0152-56735968
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Telefax: |
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03562 989-202
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E-Mail: |
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r.smoller @ forst-lausitz.de
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Zimmernr.: |
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Kläranlage Gubener Straße 141
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Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz):
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Anschrift: |
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Lindenstraße 10-12
Sitz: Altes Rathaus, Promenade 9 03149 Forst (Lausitz)
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Öffnungszeiten: |
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Montag - Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung!
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Fachbereich Stadtentwicklung:
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Anschrift: |
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Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
Sitz: Technisches Rathaus, Cottbuser Straße 10
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Öffnungszeiten: |
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Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung!
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|  - Online
- Telefonisch unter 03562 989-530
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| Stadtverwaltung Forst (Lausitz)
| | SPRECHZEITEN
Dienstag
9 - 12 und 14 - 18 Uhr
Donnerstag
9 - 12 und 14 - 16 Uhr
Telefon: 03562 989-0
Fax: 03562 7460
elektronischer Zugang
Bürgeramt
Montag 9 - 13 Uhr
Dienstag 9 - 18 Uhr
Mittwoch 9 - 13 Uhr
Donnerstag 9 - 16 Uhr
Freitag 9 - 13 Uhr
Jeden 2. Samstag (gerade Kalenderwoche) 9 - 12 Uhr
Telefon: 03562 989-530
Bürgermeister
täglich nach telefonischer Voranmeldung unter 03562 989-101 oder persönlicher Voranmeldung im Vorzimmer des Bürgermeisters, Lindenstraße 10-12, Zimmer 314
ANSCHRIFT
Stadt Forst (Lausitz)
Lindenstraße 10 - 12
03149 Forst (Lausitz)
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| Öffnungszeiten der städtischen Friedhöfe
| | 1.April - 31.Oktober
7:00 bis 20:30 Uhr
1.November - 31.März
8:00 bis 17:00 Uhr
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| Bürgertelefon: 989 289
| | Rufen Sie uns als Bürger unserer Stadt an, um Ihre Anregungen, Hinweise, Beschwerden, Sorgen und Verbesserungswünsche direkt und ohne große Umwege an das Rathaus heranzutragen. Sie erhalten umgehend eine Antwort bzw. Zwischenantwort.
| | Kerstin Liebig ist Ihre Ansprechpartnerin im Rathaus der Stadt Forst (Lausitz)
Außerhalb der Bürozeiten ist ein Anrufbeantworter rund um die Uhr geschaltet, auf dem der Anrufer seine Telefonnummer/ Anschrift hinterlassen kann und schnellst möglich zurückgerufen wird.
Das Bürgertelefon ist unter 03562 989-289 erreichbar.
Gern können Sie Ihr Anliegen auch per E-Mail an uns herantragen:
| | k.liebig @ forst-lausitz.de
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