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Lärmaktionsplan
Allgemeine Information:

Der § 47 d BimschG legt den Gemeinden die Pflicht auf, bei Betroffenheit einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Hintergrund dieser neuen Aufgabe ist die Umgebungslärmrichtlinie der EG (EG Richtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002), die durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 in nationales Recht umgesetzt wurde.

Zu berücksichtigen sind im Rahmen der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung Straßenabschnitte mit mehr als 6.000.000 Kfz/a (Kfz pro Jahr) bzw. ca. 16.000 Kfz/d (Kfz pro Tag).

Betrachtete Abschnitte:

  1. Abschnitt 1 (Bezeichnung 4.1):
    Spremberger Straße beginnend von Einmündung Triebeler Straße bis Bahnübergang
  2. Abschnitt 2 (Bezeichnung 3.2):
    Berliner Straße im Süden beginnend von Bahnübergang bis zur Einmündung der Straße Am Haag


Notwendige Unterlagen:

Im Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Forst (Lausitz) können Sie sich über den im Verfahren befindlichen Lärmaktionsplan informieren.

Kosten:

Auskünfte und Beratungen durch den Fachbereich Stadtentwicklung zum Lärmaktionsplan sind grundsätzlich gebührenfrei.

Formulare:

Lärmaktionsplan (application/pdf 112.0 KB)
Anlagen zum Lärmaktionsplan (application/pdf 1.1 MB)
Ansprechpartner:
    Waldemar Olheide
Telefon:   03562 989-405
Telefax:   03562 989-403
E-Mail:   w.olheide@forst-lausitz.de
Zimmernr.:   218
Fachbereich Stadtentwicklung:

Anschrift:   Stadthaus II
Cottbuser Straße 10
03149 Forst (Lausitz)
Öffnungszeiten:   Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung!
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