| Gewerbeangelegenheiten |
 |
Allgemeine Information:
Der zukünftige Gewerbetreibende ist per Gesetz (§ 14 Gewerbeordnung) verpflichtet den Beginn, die Erweiterung und die Beendigung seiner gewerblichen Tätigkeit gleichzeitig der zuständigen Gewerbebehörde anzuzeigen. Die Bürger der Stadt Forst (Lausitz) suchen dafür das Verwaltungsgebäude in der Frankfurter Straße 2 auf.
Für nicht erlaubnispflichtige Gewerbe stehen Ihnen ebenfalls die unten genannten Ansprechpartner zur Verfügung.
Sie können Ihre Meldung auch Online abgeben.
|
Hier geht es zur Online-Meldung
|
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis
- Handelsregisterauszug für juristische Personen
- Gesellschaftervertrag für noch nicht im Handelsregister eingetragene juristische Personen
- Reisepaß bei ausländischen Bürgern
- Meldebestätigung bei ausländischen Bürgern
- Arbeitserlaubnis für nicht EU- Bürger
- Führungszeugnis für die Erteilung einer Reisegewerbekarte (wird im Fachbereich Bürgerservice beim Bürgeramt beantragt)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die Erteilung einer Reisegewerbekarte (wird bei Antragstellung im Fachbereich Ordnung und Sicherheit durch die zuständigen Mitarbeiter erledigt)
- Haftpflichtversicherung für Schausteller
|
Kosten:
Gewerbeanmeldung 26,00 Euro
(für natürliche Personen)
Gerwebeanmeldung 31,00 Euro
(für juristische Personen für einen gesetzlichen Vertreter - für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter 13,00 Euro)
Gewerbeummeldung 20,00 Euro
Gewerbeabmeldung gebührenfrei
(geregelt im Gebührengesetz des Landes Brandenburg)
|
Formulare:
Gewerbe-Abmeldung nach § 14 GewO oder § 55 c GewO (application/pdf 203.9 KB) Gewerbe-Ummeldungnach § 14 GewO oder § 55 c GewO (application/pdf 204.5 KB) Gewerbe-Anmeldung nach § 14 GewO oder § 55 c GewO (application/pdf 263.7 KB)
|
 |
|
Fachbereich Ordnung und Sicherheit:
|
| Anschrift: |
|
Stadthaus I
Frankfurter Straße 2 03149 Forst (Lausitz)
|
| Öffnungszeiten: |
|
Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung!
|
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |