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Kanalneubau / Kanalerneuerung |
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Allgemeine Information:
Grundlage für eine Kanalplanung für Abwasser sind der Generalentwässerungsplan und das Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Forst (Lausitz).
Dabei gilt der Grundsatz eines Trennsystems, d. h. sowohl das Schmutzwasser als auch das Niederschlagswasser sind jeweils in getrennten Kanälen abzuleiten .
Unabhängig davon gilt für die Entsorgung von unverschmutztem Niederschlagswasser der ökologische Gesichtspunkt, d. h. wenn möglich, ist Versickerung als naturnahe Entsorgung anzustreben.
Ansprechpartner:
für rechtliche Belange Kathrin Horn (FB Stadtentwicklung)
für technische Belange Frank Przychodzki (Eigenbetrieb)
Kontaktdaten siehe weiter unten
| Notwendige Unterlagen:
Um den Bürgern der betreffenden Gebiete in der Stadt Forst (Lausitz) so zeitig wie möglich die Möglichkeit der Beteiligung an der geplanten Kanalneubau- oder Kanalerneuerungsmaßnahme zu eröffnen, liegt in der Verwaltung das Abwasserbeseitigungskonzept zur Einsichtnahme vor. Diesem ist zu entnehmen, in welchem Jahr vorgesehen ist, die betreffenden Straßen an die zentrale Abwasserentsorgung anzuschließen, die bestehenden Kanäle zu erneuern oder welche Entsorgungsmöglichkeit in dem jeweiligen Ortsteil vorgesehen ist.
Diese zeitliche Einordnung ist eine grobe Orientierung und hat keinen verbindlichen Charakter.
Der Bürger hat damit die Möglichkeit, sich grundsätzlich über die Zielsetzungen der Abwasserbeseitigung zu informieren.
Anregungen und Hinweise sind jederzeit gefragt.
Sind im entsprechenden Haushaltsjahr im Wirtschaftsplan der Städtischen Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) die finanziellen Mittel eingestellt, wird eine Vorplanung erarbeitet und diese den betreffenden Grundstückseigentümern im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt.
Hinweise und Anregungen können formlos eingereicht werden.
Grundlagen:- Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Forst (Lausitz)
- Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse (Kostenersatzsatzung)
| Kosten:
- Alle Aufwendungen für die Hausanschlussleitung bzw. Grundstücksentwässerungsanlage, vergleiche Stichwort Grundstücksentwässerung, sind vom Grundstückseigentümer zu tragen.
- Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der Grundstücksanschlussleitung durch die Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)ist auf der Grundlage der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse (Kostenersatzsatzung) durch den Grundstückseigentümer der Stadt zu erstatten.
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Ansprechpartner: |
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Kathrin Horn
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Telefon: |
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03562 989-417
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Telefax: |
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03562 989-403
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E-Mail: |
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k.horn @ forst-lausitz.de
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Zimmernr.: |
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216
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Frank Przychodzki
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Telefon: |
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03562 989-270
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Telefax: |
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03562 989-202
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E-Mail: |
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f.przychodzki @ forst-lausitz.de
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Zimmernr.: |
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215
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Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz):
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Anschrift: |
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Lindenstraße 10-12
Sitz: Altes Rathaus, Promenade 9 03149 Forst (Lausitz)
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Öffnungszeiten: |
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Montag - Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung!
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Fachbereich Stadtentwicklung:
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Anschrift: |
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Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
Sitz: Technisches Rathaus, Cottbuser Straße 10
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Öffnungszeiten: |
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Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung!
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|  - Online
- Telefonisch unter 03562 989-530
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| Stadtverwaltung Forst (Lausitz)
| | SPRECHZEITEN
Dienstag
9 - 12 und 14 - 18 Uhr
Donnerstag
9 - 12 und 14 - 16 Uhr
Telefon: 03562 989-0
Fax: 03562 7460
elektronischer Zugang
Bürgeramt
Montag 9 - 13 Uhr
Dienstag 9 - 18 Uhr
Mittwoch 9 - 13 Uhr
Donnerstag 9 - 16 Uhr
Freitag 9 - 13 Uhr
Jeden 2. Samstag (gerade Kalenderwoche) 9 - 12 Uhr
Telefon: 03562 989-530
Bürgermeister
täglich nach telefonischer Voranmeldung unter 03562 989-101 oder persönlicher Voranmeldung im Vorzimmer des Bürgermeisters, Lindenstraße 10-12, Zimmer 314
ANSCHRIFT
Stadt Forst (Lausitz)
Lindenstraße 10 - 12
03149 Forst (Lausitz)
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| Bürgertelefon: 989 289
| | Rufen Sie uns als Bürger unserer Stadt an, um Ihre Anregungen, Hinweise, Beschwerden, Sorgen und Verbesserungswünsche direkt und ohne große Umwege an das Rathaus heranzutragen. Sie erhalten umgehend eine Antwort bzw. Zwischenantwort.
| | Kerstin Liebig ist Ihre Ansprechpartnerin im Rathaus der Stadt Forst (Lausitz)
Außerhalb der Bürozeiten ist ein Anrufbeantworter rund um die Uhr geschaltet, auf dem der Anrufer seine Telefonnummer/ Anschrift hinterlassen kann und schnellst möglich zurückgerufen wird.
Das Bürgertelefon ist unter 03562 989-289 erreichbar.
Gern können Sie Ihr Anliegen auch per E-Mail an uns herantragen:
| | k.liebig @ forst-lausitz.de
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| Öffnungszeiten der städtischen Friedhöfe
| | 1.April - 31.Oktober
7:00 bis 20:30 Uhr
1.November - 31.März
8:00 bis 17:00 Uhr
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