Bundestagswahl 2025
... am Sonntag, den 23. Februar 2025
Ansprechpartner:
Wahlleiter | Sandro Glode Telefon: 03562 989-134 | E-Mail: s.glode@forst-lausitz.de |
Stellv. Wahlleiterin |
Silvia Ernst |
Das Grundgesetz (Artikel 39 Absatz 1) gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss. Danach findet eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der jeweils laufenden Wahlperiode statt. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden.
Der Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein (§ 16 Bundeswahlgesetz). Dabei wird berücksichtigt, dass die Termine für Bundestagswahlen möglichst nicht mit den Hauptferienzeiten kollidieren.
Auf Ersuchen des Bundeskanzlers hat der Bundespräsident den 20. Deutschen Bundestag am 27. Dezember 2024 aufgelöst und den 23. Februar 2025 als Wahltag der vorgezogenen Bundestagswahl bestimmt (BGBl. 2024 I Nr. 435).
Wahlkreiseinteilung
Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag ist in der Anlage 2 zu Artikel 1 Nummer 4 des Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWG) vom 7. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 91) beschrieben. Sie ist am 14. März 2024 in Kraft getreten.
Auf das Land Brandenburg entfallen zehn Bundestagswahlkreise. Dabei handelt es sich um die Wahlkreise 56 bis 65. Die Stadt Forst (Lausitz) gehört zum Wahlkreis 64 (Cottbus - Spree-Neiße).
Während des Wahlkampfes haben die Parteien in angemessenem Umfang einen Anspruch auf eine Wahlsichtwerbung auf öffentlichen Straßen und Plätzen.
Ansprechpartner für Sondernutzung in der Stadt Forst (Lausitz):
Fachbereich Bauverwaltung
Martin Kockott
Sitz: Cottbuser Straße 10, Zimmer 202
Postanschrift: Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
Telefon: 03562 989-416
E-Mail: m.kockott@forst-lausitz.de
Unterlagen:
Nachstehende Unterlagen dienen der Beantragung von Wahlwerbung und derer Plakatierung im Stadtgebiet der Stadt Forst (Lausitz).
- Auflagen zur Sondernutzungserlaubnis - Plakatierung in der Stadt Forst (Lausitz)
(Anlage zur Sondernutzungserlaubnis) - Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
- Lautsprecher- und Plakatwerbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheidungen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Land Brandenburg
Allgemeinverfügung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung
https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/lautsprecher-und-plakatwerbung