Kinder und Jugendliche

Kinderreisepass

Allgemeine Information

Der Antrag muss durch die Eltern oder Personensorgeberechtigten (Betreuer) gestellt werden.

Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung des weiteren Elternteiles und dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen.

Das Kind ist zur Antragstellung mitzubringen.

Unterlagen

  • 1 aktuelles Lichtbild (biometrietauglich)
  • die Geburtsurkunde

Die Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses beträgt ein Jahr.

Kinderreisepässe können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert oder aktualisiert werden.

Es sind hierzu aktuelle Lichtbilder erforderlich. Das Dokument muss bei der Antragstellung noch gültig sein.

Der Antrag wird durch eine Amtsperson im Beisein der Antragsteller ausgefüllt.

Kosten

Für einen Kinderreisepass werden Gebühren in Höhe von 13,00 EUR erhoben.

Die Gebühr für eine Verlängerung oder Aktualisierung beträgt 6,00 EUR.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Grit Müller

Telefon
03562 989-534
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Manuela Waldhelm

Telefon
03562 989-533
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Sophie König

Telefon
03562 989-532
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
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104

Carolin Pottag

Telefon
03562 989-531
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Corinna Freer

Telefon
03562 989-530
Fax
03562 7460
E-Mail
c.freer@forst-lausitz.de
Zimmer
104