Kinderreisepass
Allgemeine Information
Der Antrag muss durch die Eltern oder Personensorgeberechtigten (Betreuer) gestellt werden.
Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung des weiteren Elternteiles und dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen.
Das Kind ist zur Antragstellung mitzubringen.
Unterlagen
- 1 aktuelles Lichtbild (biometrietauglich)
- die Geburtsurkunde
Die Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses beträgt ein Jahr.
Kinderreisepässe können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert oder aktualisiert werden.
Es sind hierzu aktuelle Lichtbilder erforderlich. Das Dokument muss bei der Antragstellung noch gültig sein.
Der Antrag wird durch eine Amtsperson im Beisein der Antragsteller ausgefüllt.
Kosten
Für einen Kinderreisepass werden Gebühren in Höhe von 13,00 EUR erhoben.
Die Gebühr für eine Verlängerung oder Aktualisierung beträgt 6,00 EUR.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Grit Müller
- Telefon
- 03562 989-534
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104
Manuela Waldhelm
- Telefon
- 03562 989-533
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104
Sophie König
- Telefon
- 03562 989-532
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104
Carolin Pottag
- Telefon
- 03562 989-531
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104
Corinna Freer
- Telefon
- 03562 989-530
- Fax
- 03562 7460
- c.freer@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104