Montag, 02. November 2020 | Allgemeines SARS-CoV-2-Pandemie: Starke Einschränkungen ab 2. November durch Landesverordnung

Anlass sind die bundesweit stark ansteigenden Infektionen mit dem neuartigen SARS-CoV-2-Virus.
Mit der neuen „Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg" (kurz: SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung)" tritt die bisherige SARS-CoV-2-Umgangsverordnung außer Kraft.

Ab dem 2. November und voraussichtlich bis Ende des Monats gelten durch das Land Brandenburg neue Bestimmungen für das private und öffentliche Leben. Anlass sind die bundesweit stark ansteigenden Infektionen mit dem neuartigen SARS-CoV-2-Virus.

Ab sofort und bis auf Weiteres sind folgende Schutzmaßnahmen von den Bürgerinnen und Bürgern zu beachten:

In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte aufhalten, jedoch maximal zehn Personen.

Schulen und Kindertagesstätten bleiben geöffnet. Die Maskenpflicht in Schulen wird ausgeweitet. So müssen ab Montag alle Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe und an den Oberstufenzentren auch im Unterricht (mit Ausnahme des Sportunterrichts) eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Supermärkte sowie Groß- und Einzelhandel bleiben unter Hygienevorgaben geöffnet. Bedingung: Sie müssen gewährleisten, dass sich nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche im Geschäft aufhält.

Geöffnet bleiben außerdem: Apotheken, therapeutische Praxen, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken, Poststellen, Handwerksbetriebe, Bau- und Gartenbaubedarfsgeräte, Zeitungsverkauf (z.B. am Kiosk), Reinigungen und Waschsalons unter bestehenden Auflagen

Einrichtungen, die der Unterhaltung und Freizeitgestaltung dienen, werden geschlossen. Dazu zählen Kinos, Theater, Opern, Konzerthäuser, Freizeitparks, Spielhallen oder Wettannahmestellen.

Alle Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter mit Angehörigen aus mehr als zwei Haushalten und mehr als 10 Personen sind untersagt. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

Der Freizeit-, Vereins- und Amateursport wird eingestellt. Individualsport allein, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Haushalts bleibt weiterhin möglich. Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder, Thermen werden geschlossen.

Gastronomische Betriebe sowie Bars, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen müssen geschlossen bleiben. Die Gastronomie kann jedoch Speisen zur Mitnahme oder Lieferung für den Verzehr zu Hause anbieten. Kantinen sind von der Schließung ausgenommen.

Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios sind einzustellen, da der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Medizinisch notwendige Behandlungen, z.B. Physiotherapien, podologische oder logopädische Behandlungen bleiben möglich. Unter den bestehenden Hygieneauflagen können Friseursalons geöffnet bleiben.

Touristische Übernachtungsangebote im Inland sind untersagt. Reisen dürfen nur noch für notwendige Zwecke wie dienstliche Gründe unternommen werden.

Landrat Harald Altekrüger:
„Wir sind nun in Brandenburg und auch bundesweit an einem Punkt angelangt, an dem erhebliche Einschnitte im privaten und öffentlichen Leben notwendig sind, um die stark anschwellende Infektionswelle zu brechen. Der Landkreis begrüßt die beschlossenen Schutzmaßnahmen, die die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ministerpräsidenten der Länder beschlossen hat. Denn auch in den Krankenhäusern der Region sehen wir einen starken Zuwachs von Patientinnen und Patienten mit teils schweren Verläufen der COVID-19-Erkrankung. Inzwischen sind auch Menschen darunter, die weit abseits des Rentenalters sind und stationär bzw. intensivmedizinisch versorgt werden müssen. Es ist unsere gesellschaftliche Aufgabe, jedem Menschen im Krankheitsfall die bestmögliche medizinische Behandlung zu garantieren. Dies bleibt nur möglich, wenn die Gesundheitseinrichtungen die notwendigen Kapazitäten vorhalten können – sowohl personell als auch technisch. Laut Aussagen des Robert-Koch-Instituts kann die Mehrheit der Neuinfektion derzeit keinem speziellen Ansteckungsort mehr zugeordnet werden. Umso wichtiger ist nun, dass wir Einschränkungen befolgen, die auch in der Breite wirken. Ich bitte jeden einzelnen von Ihnen, die Regelungen mit Herz und Verstand umzusetzen. Für die Betriebe und Unternehmen, die von den Schließungen betroffen sind, hat der Staat abermals kurzfristige finanzielle Hilfen angekündigt.“

Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa