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Wohnberechtigungsscheine |
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Allgemeine Information:
Für den Bezug folgender Wohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich:- Öffentlich geförderter Wohnungseinheiten, welche über den 1. Förderweg gefördert wurden.
- Öffentlich geförderter Wohnungseinheiten, welche über den 3. Förderweg gefördert wurden.
- Wohnungen, die mit Modernisierungs- und Instandsetzungsmitteln oder Städtebauförderungsmitteln des Landes Brandenburg gefördert worden sind.
- Wohnungen, für die ab dem 01.01.2002 Fördermittel im Sinne des Wohnraumförderungsgesetzes gewährt werden.
Ist ein Wohnberechtigungsschein für eine Wohnung erforderlich, werden Sie darüber vom Eigentümer oder Vermieter der Wohnung in Kenntnis gesetzt.
Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie bitte in der Wohngeldstelle des Fachbereichs Bürgerservice.
Beachten Sie bitte, dass für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines bestimmte
Einkommensgrenzen (gem. § 22 Abs. 2
Brandenburg. Wohnraumförderungsgesetz) und Wohnungsgrößen einzuhalten sind.
Auskünfte dazu erhalten Sie ebenfalls in der Wohngeldstelle des Fachbereichs Bürgerservice.
Der in der Stadt Forst (Lausitz) ausgestellte Wohnberechtigungsschein gilt ausschließlich für das Land Brandenburg.
Sofern Sie in einem anderen Bundesland eine Wohnung beziehen möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Gemeindeverwaltung, ob ein ausgestellter Wohnberechtigungsschein von der Stadt Forst (Lausitz) anerkannt wird.
| Notwendige Unterlagen:
Bitte füllen Sie die unten aufgeführten Formulare aus.
| Kosten:
Gemäß Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren des Landes Brandenburg im Bereich Wohnungswesen ist für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 € zu erheben. Gebührenermäßigungen sind in bestimmten Fällen möglich.
| Formulare:
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über Wohnberechtigung (application/pdf 244.7 KB) Erklärung für den sozialen Wohnungsbau (application/pdf 104.6 KB) Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau (application/pdf 92.9 KB)
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Ansprechpartner: |
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Isabell Fox
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Telefon: |
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03562 989-320
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Telefax: |
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03562 7460
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E-Mail: |
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i.fox @ forst-lausitz.de
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Zimmernr.: |
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109
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Frau K. Helbig
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Telefon: |
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03562 989-326
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Telefax: |
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03562 7460
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E-Mail: |
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k.helbig @ forst-lausitz.de
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Zimmernr.: |
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111
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Pascal Scheider
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Telefon: |
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03562 989-325
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Telefax: |
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03562 7460
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E-Mail: |
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p.scheider @ forst-lausitz.de
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Zimmernr.: |
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110
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Veronika Scholz
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Telefon: |
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03562 989-324
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Telefax: |
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03562 7460
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E-Mail: |
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v.scholz @ forst-lausitz.de
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Zimmernr.: |
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109
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Fachbereich Bürgerservice:
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Anschrift: |
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Lindenstraße 10 - 12
03149 Forst (Lausitz)
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Öffnungszeiten: |
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Bürgeramt
Montag von 9 bis 13 Uhr
Dienstag von 9 bis 18 Uhr
Mittwoch von 9 bis 13 Uhr
Donnerstag von 9 bis 16 Uhr
Freitag von 9 bis 13 Uhr
Jeden 2. Samstag (gerade Kalenderwoche) von 9 bis 12 Uhr
Wohngeldangelegenheiten
Dienstag von 9 bis 12 Uhr u. 14 bis 18 Uhr
Donnerstag von 9 bis 12 Uhr u. 14 bis 16 Uhr
Standesamt Forst (Lausitz)/Döbern-Land
03149 Forst (Lausitz), Lindenstraße 10-12
Sprechzeiten in Forst (Lausitz)
Dienstag von 9 bis 12 Uhr u. 14 bis 18 Uhr
Donnerstag von 9 bis 12 Uhr u. 14 - 16 Uhr
Außenstelle:
03159 Döbern, Forster Straße 8
Sprechzeiten in Döbern:
Nur nach telefonischer Terminvereinbarung!
Poststelle der Stadtverwaltung
Montag und Mittwoch von 8 bis 14 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 7:30 bis 14:30 Uhr
Freitag von 7:30 bis 12:30 Uhr
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|  - Online
- Telefonisch unter 03562 989-530
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| Stadtverwaltung Forst (Lausitz)
| | SPRECHZEITEN
Dienstag
9 - 12 und 14 - 18 Uhr
Donnerstag
9 - 12 und 14 - 16 Uhr
Telefon: 03562 989-0
Fax: 03562 7460
elektronischer Zugang
Bürgeramt
Montag 9 - 13 Uhr
Dienstag 9 - 18 Uhr
Mittwoch 9 - 13 Uhr
Donnerstag 9 - 16 Uhr
Freitag 9 - 13 Uhr
Jeden 2. Samstag (gerade Kalenderwoche) 9 - 12 Uhr
Telefon: 03562 989-530
E-Mail: buergeramt @ forst-lausitz.de
Bürgermeister
täglich nach telefonischer Voranmeldung unter 03562 989-101 oder persönlicher Voranmeldung im Vorzimmer des Bürgermeisters, Lindenstraße 10-12, Zimmer 314
ANSCHRIFT
Stadt Forst (Lausitz)
Lindenstraße 10 - 12
03149 Forst (Lausitz)
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| Bürgertelefon: 989 289
| | Rufen Sie uns als Bürger unserer Stadt an, um Ihre Anregungen, Hinweise, Beschwerden, Sorgen und Verbesserungswünsche direkt und ohne große Umwege an das Rathaus heranzutragen. Sie erhalten umgehend eine Antwort bzw. Zwischenantwort.
| | Kerstin Liebig ist Ihre Ansprechpartnerin im Rathaus der Stadt Forst (Lausitz)
Außerhalb der Bürozeiten ist ein Anrufbeantworter rund um die Uhr geschaltet, auf dem der Anrufer seine Telefonnummer/ Anschrift hinterlassen kann und schnellst möglich zurückgerufen wird.
Das Bürgertelefon ist unter 03562 989-289 erreichbar.
Gern können Sie Ihr Anliegen auch per E-Mail an uns herantragen:
| | k.liebig @ forst-lausitz.de
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| Öffnungszeiten der städtischen Friedhöfe
| | 1.April - 31.Oktober
7:00 bis 20:30 Uhr
1.November - 31.März
8:00 bis 17:00 Uhr
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