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Straßenentwässerung |
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Allgemeine Information:
Bei jeder befestigten öffentlichen Verkehrsanlage wird das anfallende Niederschlagswasser über ein geeignetes System entsorgt. Das gewählte System, d.h. die Art der Straßenentwässerung ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig, z.B.:- Befindet sich die Verkehrsanlage in einer Trinkwasserschutzzone?
- Befindet sich angrenzend eine Vorflut , d. h. Grabensystem, Mühlgraben oder. dgl.?
- Befindet sich angrenzend ein geschlossenes Niederschlagswasserkanalsystem?
- Was sagt das Baugrundgutachten zu Versickerungsmöglichkeiten aus?
Ansprechpartner
für beitragsrechtliche Belange: Frau Gohrbandt, (FB Stadtentwicklung)
für technische Belange Herr Sven Seidel (Eigenbetrieb)
Kontaktdaten siehe weiter unten
| Notwendige Unterlagen:
Im Rahmen der Planung einer Straßenbaumaßnahme wird unter Berücksichtigung der o. g. Faktoren die Straßenentwässerungsanlage mitgeplant und dementsprechend dann hergestellt.
Sie ist Bestandteil des Straßenbauprojektes.
Die Unterhaltung der bestehenden Straßenentwässerungsanlagen, d. h. die Reinigung und Instandsetzung der Straßenabläufe und Kanäle, obliegt der Städtischen Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz), siehe Abwasserbeseitigung.
Sollte also ein vorhandener Straßenablauf seiner Funktion nicht gerecht werden, sind diese Hinweise direkt an die Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)zu richten.
Grundlagen:- Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Forst (Lausitz) (Straßenbaubeitragssatzung)
- Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Forst (Lausitz) (Erschließungsbeitragssatzung)
| Kosten:
Wird mit dem Straßenbau die Straßenentwässerungsanlage erneuert oder erstmals hergestellt, erhebt die Stadt Forst (Lausitz) für die Teileinrichtung Straßenentwässerung Beiträge gemäß der Straßenbaubeitragssatzung oder Erschließungsbeitragssatzung . Für die Unterhaltung werden keine Gebühren erhoben.
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Ansprechpartner: |
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Birgit Gohrbandt
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Telefon: |
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03562 989-409
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Telefax: |
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03562 989-403
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E-Mail: |
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b.gohrbandt @ forst-lausitz.de
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Zimmernr.: |
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301
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Sven Seidel
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Telefon: |
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03562 989-271
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Telefax: |
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03562 989-202
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E-Mail: |
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s.seidel @ forst-lausitz.de
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Zimmernr.: |
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219
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Richard Smoller
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Telefon: |
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03562 6999310 mobil: 0152-56735968
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Telefax: |
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03562 989-202
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E-Mail: |
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r.smoller @ forst-lausitz.de
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Zimmernr.: |
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Kläranlage Gubener Straße 141
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Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz):
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Anschrift: |
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Lindenstraße 10-12
Sitz: Altes Rathaus, Promenade 9 03149 Forst (Lausitz)
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Öffnungszeiten: |
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Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung!
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Fachbereich Stadtentwicklung:
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Anschrift: |
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Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
Sitz: Technisches Rathaus, Cottbuser Straße 10
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Öffnungszeiten: |
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Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung!
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|  - Online
- Telefonisch unter 03562 989-530
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| Stadtverwaltung Forst (Lausitz)
| | SPRECHZEITEN
Dienstag
9 - 12 und 14 - 18 Uhr
Donnerstag
9 - 12 und 14 - 16 Uhr
Telefon: 03562 989-0
Fax: 03562 7460
elektronischer Zugang
Bürgeramt
Montag 9 - 13 Uhr
Dienstag 9 - 18 Uhr
Mittwoch 9 - 13 Uhr
Donnerstag 9 - 16 Uhr
Freitag 9 - 13 Uhr
Jeden 2. Samstag (gerade Kalenderwoche) 9 - 12 Uhr
Telefon: 03562 989-530
E-Mail: buergeramt @ forst-lausitz.de
Bürgermeister
täglich nach telefonischer Voranmeldung unter 03562 989-101 oder persönlicher Voranmeldung im Vorzimmer des Bürgermeisters, Lindenstraße 10-12, Zimmer 314
ANSCHRIFT
Stadt Forst (Lausitz)
Lindenstraße 10 - 12
03149 Forst (Lausitz)
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| Bürgertelefon: 989 289
| | Rufen Sie uns als Bürger unserer Stadt an, um Ihre Anregungen, Hinweise, Beschwerden, Sorgen und Verbesserungswünsche direkt und ohne große Umwege an das Rathaus heranzutragen. Sie erhalten umgehend eine Antwort bzw. Zwischenantwort.
| | Kerstin Liebig ist Ihre Ansprechpartnerin im Rathaus der Stadt Forst (Lausitz)
Außerhalb der Bürozeiten ist ein Anrufbeantworter rund um die Uhr geschaltet, auf dem der Anrufer seine Telefonnummer/ Anschrift hinterlassen kann und schnellst möglich zurückgerufen wird.
Das Bürgertelefon ist unter 03562 989-289 erreichbar.
Gern können Sie Ihr Anliegen auch per E-Mail an uns herantragen:
| | k.liebig @ forst-lausitz.de
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| Öffnungszeiten der städtischen Friedhöfe
| | 1.April - 31.Oktober
7:00 bis 20:30 Uhr
1.November - 31.März
8:00 bis 17:00 Uhr
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