Wahlscheinantrag zur Bundestagswahl, allgemeine Informationen

... zur Wahl des Deutschen Bundestages am 26. September 2021

Allgemeine Information

In der 33. Kalenderwoche werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021 an alle Wahlberechtigten in der Stadt Forst (Lausitz) zugestellt.

Bitte beachten Sie, dass Sie zu dieser Wahl keine Wahlbenachrichtigungskarten erhalten, wie Sie dies aus vergangenen Jahren kennen.


Beantragung von Briefwahlunterlagen bzw. eines Wahlscheins

Nutzen Sie bitte die kontaktlose Beantragung der Briefwahlunterlagen.

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen hierfür zur Verfügung:

  • Online-Wahlscheinbeantragung mittels QR-Code, auf dieser Internetseite (Startseite) oder Sie klicken einfach und schnell HIER
  • Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und
    per Post, per Fax unter 03562 7460 oder per E-Mail: wahlen@forst-lausitz.de einsenden
  • formloser schriftlicher Antrag unter Angabe des vollständigen Namens, Anschrift und Geburtsdatums per Post, Fax oder E-Mail.

Die Unterlagen werden Ihnen dann durch die Wahlbehörde postalisch zugestellt.

Bitte beachten Sie:

Wer einen Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen für eine andere Person stellt, muss dies durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.



Öffnungszeiten des Briefwahllokals

Das Briefwahllokal der Stadt Forst (Lausitz) ist vom 6. bis 24. September 2021 (hier bis 18:00 Uhr) zu den üblichen Sprechzeiten des Bürgeramtes der Stadt Forst (Lausitz) geöffnet.

Montag von 09:00 bis 13 Uhr
Dienstag von 09:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr
sowie jeden 2. Samstag (gerade Kalenderwoche)



Wählen im Wahllokal

Für einen reibungslosen Ablauf in Ihrem Wahllokal sind folgende Hinweise zu beachten:

  • Prüfen Sie nach Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung, in welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können.
  • Achten Sie bitte auf mögliche Änderungen zu vorherigen Wahlen.
  • Auskünfte zu barrierefreien Wahllokalen erhalten Sie unter 03562 989-530.

Beim Betreten des Wahllokals am Wahltag halten Sie bitte die unten genannten Dokumente bereit.

Um trotz Corona-Pandemie möglichst sichere Wahlen für Wählerinnen und Wähler als auch für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer durchführen zu können wird gebeten, die allgemeingültigen Hygieneregeln unbedingt einzuhalten:

  • Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung
  • Desinfektion der Hände am Eingang des Wahllokals
  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m in Warteschlangen.


Hinweis für
Blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger

Sie können Ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen selbstständig ohne die Hilfe von Vertrauenspersonen abgeben. Stimmzettelschablonen werden kostenlos von Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. ausgegeben.

Diese können unter Telefon 0355 22549, Fax 0355 7293974, E-Mail: bsvb@bsvb.de beantragt werden.


Unterlagen

Wahlbenachrichtigung

gültiger Personalausweis oder Reisepass