Dienstag, 27. Mai 2025 | Allgemeines, Afrikanische Schweinepest | Der Landkreis Spree-Neiße informiert Afrikanische Schweinepest: Verkleinerung der Restriktionsgebiete in Spree-Neiße

Aufhebung umfangreicher Sperrzonen per Tierseuchenallgemeinverfügung

Im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa wurde im Rahmen der amtlichen Fallwildsuche am 29. März 2024 die letzten ASP-positiven Wildschweinknochenreste gefunden und amtlich bestätigt. Da es seit über 12 Monaten nun keine Fälle der Afrikanischen Schweinepest mehr gab, konnte das Verbraucherschutzministerium des Landes Brandenburg bei der EU-Kommission die Aufhebung weiterer Bereiche der Sperrzonen beantragen. Dank erfolgreicher Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen können die Sperrzonen I und II im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa per Tierseuchenallgemeinverfügung verkleinert werden.

Der Schutzkorridor entlang der Bundesgrenze nach Polen sowie der Landesgrenze nach Sachsen bleibt hingegen bestehen, um die Einwanderung von infizierten Wildschweinen entlang der östlichen und südlichen Landesgrenze zu verhindern. Dieser spielt somit auch weiterhin eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung des Bekämpfungserfolges. Daher ist es besonders wichtig bei bestehenden Schutzzäunen die Tore geschlossen zu halten.

Die Tierseuchenallgemeinverfügung in der Fassung der ersten Änderung vom 26.05.2025 ist im Amtsblatt Nr. 18/2025 veröffentlicht und online unter amtsblatt.lkspn.de abrufbar.

Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa