Ortsbeiräte der Stadt Forst (Lausitz)
In den 10 Ortsteilen der Stadt Forst (Lausitz) wurden für die Wahlperiode von 2024 bis 2029 Ortsbeiräte gewählt.
In den verschiedenen Ortsteilen einer Stadt oder einer Gemeinde werden Ortsbeiräte sowie Ortsvorsteher gewählt, welche die Interessenvertretung des jeweiligen Ortes darstellen. Maximal besteht dieses Organ aus 9 Mitgliedern, minimal aus 3 Mitgliedern. Eine der Hauptaufgaben der Ortsbeiräte ist ein ständiges und wichtiges Bindeglied zwischen den Bürgern des jeweiligen Ortsteils und der Gemeindevertretung zu sein. Prinzipiell lässt sich außerdem festhalten, das die Ortsbeiräte Mitspracherechte in allen Angelegenheiten haben, die ihren Ortsteil betreffen. Sie sind damit die wichtigste Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger der jeweiligen Ortsteile in allen Belangen die den Ort betreffen.
Informationen zu den verschiedenen Ortsbeiräten mit Kontaktdaten, den Sitzungsterminen, Tagesordnungen und Beschlüssen sowie weiteren wichtigen Themen erhalten Sie im
Zu die den Ortsteilen betreffenden Angelegenheiten zählen nach § 46 BbgKVerf:
- Investitionen
- Nutzung von Flächen, Festlegung von baurechtlichen Satzungen
- Umgang mit öffentlichen Einrichtungen
- Entscheidungen über Straßen, Wege und Plätze
- Änderung der Grenzen des Ortsteils
- Erstellung des Haushaltsplans