Freitag, 29. Januar 2021 | Allgemeines, Corona | Die Stadt Forst (Lausitz) informiert Gebührenerlass für Sondernutzung

Zur Unterstützung der Gewerbetreibenden in der Corona-Pandemie, erlässt die Stadt Forst (Lausitz) auch für das Kalenderjahr 2021, bestimmte Sondernutzungsgebühren, mit den damit verbundenen Verwaltungsgebühren.

Der Erlass der Gebühren betrifft insbesondere das Aufstellen von Tischen, Stühlen, Sitzgelegenheiten, Werbereitern, Warenpräsentation, Körbe, Regale, Ständer u.a.m., vor dem Ladenlokal.

Der Antrag auf Befreiung von den Gebühren ist zu stellen an:

Stadt Forst (Lausitz)
-Die Bürgermeisterin-
Zentrale Vergabestelle
z. Hd. Herrn Kockott
Lindenstraße 10-12
03149 Forst (Lausitz)

Tel.: 03562 989 416
Fax: 03562 989 403
Mail: m.kockott@forst-lausitz.de

Herr Kockott beantwortet auch die Nachfragen zu dieser Regelung unter o.g. Kontakt.