Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Bebauungsplanung „Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd“ der Stadt Forst (Lausitz)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat am 27.04.2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 6“ sowie des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 7“ nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen und am 11.05.2007 öffentlich im Amtsblatt Nr. 03/2007 bekannt gemacht. Planungsziel ist es entsprechend § 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ein Industriegebiet zu entwickeln, um die Voraussetzung für die Ansiedlung weiterer Unternehmen im Stadtgebiet zu schaffen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von ca. 64 ha, liegt unmittelbar südlich der Bundesautobahn A 15 sowie östlich der Bundesstraße B 115 und schließt folgende Flurstücke ein:
Gemarkung Forst Flur 036
61, 63, 68, 69, 71, 73, 72, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 107, 110, 161, 183 (Teilfläche), 185, 186, 199, 201, 203, 205, 206, 207, 208, 209, 210, 211, 212, 213, 214, 215,223, 224, 225, 226, 227, 230, 233, 236, 238, 239, 241, 266, 267, 268, 270, 271, 272, 273, 274, 275, 276, 277, 278, 279, 280, 281, 282, 283
Gemarkung Forst Flur 037
126, 134/1, 134/2, 155, 156, 157, 158, 160, 162, 163, 164, 165(Teilfläche), 166, 175, 176, 177, 178, 314, 317, 321 (Teilfläche), 323, 326 (Teilfläche), 352, 353, 354.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Abb.1: Ausschnitt Vorentwurf - ohne Maßstab -
Dazu liegt der Bebauungsplanvorentwurf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Fest-setzungen (Teil) B, der Begründung und dem Umweltbericht mit Anlagen, jeweils in der Fassung vom 18.09.2023, zu jedermanns Einsicht im Zeitraum:
vom 13.12.2023 (Mittwoch) bis einschließlich zum 17.01.2024 (Mittwoch)
in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz), Technisches Rathaus, Cottbusser Straße 10, 03149 Forst (Lausitz), Fachbereich Stadtentwicklung im Flur 2. Obergeschoss während folgender Zeiten öffentlich aus
Montag, Mittwoch, Donnerstag | von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Dienstag | von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Freitag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr. |
Außerdem können die vollständigen Planunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal des Landes Brandenburg unter
http://www.planungsportal.brandenburg.de
und hier auf der Internetseite der Stadt Forst (Lausitz) unter der Rubrik Stadt und Verwaltung/Aktuelles/Planungsbekanntmachungen eingesehen werden:
https://www.forst-lausitz.de/planungsbekanntmachungen.130750.htm
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf bei der:
Stadt Forst (Lausitz), Technisches Rathaus |
Fachbereich Stadtentwicklung, Zimmer 319 |
Cottbuser Straße 10 in 03149 Forst (Lausitz) |
oder schriftlich bei der
Stadt Forst (Lausitz), Lindenstraße 10 – 12 in 03149 Forst (Lausitz),
oder während der o.a. Dienstzeiten persönlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es kann auch eine digitale Stellungnahme an folgende Email-Adresse gesendet werden:
E-Mail: stadtentwicklung@forst-lausitz.de
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht innerhalb des genannten Zeitraumes abgegeben werden, können im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegen wird.
Anlagen (Planunterlagen mit dem Planstand Vorentwurf)