Donnerstag, 12. Mai 2022 | Allgemeines | Der Landkreis Spree-Neiße informiert Geflüchtete aus der Ukraine: Verändertes Vorgehen bei Registrierung und Meldung ab 1. Juni

Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa weist darauf hin, dass sich geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die eine private Unterkunft oder Wohnung in den Kommunen gefunden haben, beim zuständigen Einwohnermeldeamt melden müssen.

Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa weist darauf hin, dass sich geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die eine private Unterkunft oder Wohnung in den Kommunen (Stadt Forst (Lausitz), Stadt Guben, Stadt Spremberg, Stadt Welzow, Stadt Drebkau, Amt Döbern-Land, Amt Burg (Spreewald), Amt Peitz, Gemeinde Neuhausen/Spree, Gemeinde Kolkwitz, Gemeinde Schenkendöbern) gefunden haben, beim zuständigen Einwohnermeldeamt melden müssen.

Eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt bzw. die Meldebescheinigung ist für die spätere Schulanmeldung, für die Kontoeröffnung und viele weitere Dinge erforderlich. Aufgrund der bestehenden Sprachbarriere zwischen Mitarbeitenden des Meldeamtes und ukrainisch- bzw. russischsprachigen Bürgerinnen und Bürgern, bittet der Landkreis um die Begleitung durch einen Sprachmittler oder Dolmetscher.

Darüber hinaus informiert die Kreisverwaltung, dass geflüchtete Menschen aus der Ukraine noch bis zum 31. Mai 2022 beim Fachbereich Soziales des Landkreises Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, die der Landkreis (Fachbereich Soziales/Sozialamt) bewilligt und auszahlt.

Ab dem 1. Juni 2022 sollen ukrainische Flüchtlinge Leistungen der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II) durch die zuständigen Jobcenter erhalten. Für den Spree-Neiße-Kreis ist dann das örtliche Jobcenter Spree-Neiße zuständig.

Das entsprechende Gesetz muss noch verabschiedet werden (voraussichtlich am 23.05.2022), aber die Beantragung der Leistungen kann ab sofort in den Außenstellen Guben, Forst (Lausitz), Cottbus, Spremberg erfolgen.

Weitere Informationen zum sog. Rechtskreiswechsel (Sozialamt-Jobcenter) und der Antrag sind zu finden unter www.jobcenter-spree-neisse.de (Informationen für Ukrainerinnen und Ukrainer).

Allgemeine Informationen für ukrainische Geflüchtete gibt es unter https://www.lkspn.de/aktuelles/zuwanderung_im_landkreis/fragen_antworten_ukraine.html .

Neu ist ab dem 1. Juni 2022 auch, dass sich geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die direkt nach Spree-Neiße kommen, in der Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt melden müssen.

Hier können dann die Registrierung und eine Weiterleitung in andere aufnahmebereite Bundesländer erfolgen.

Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa