Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben "Errichtung und Betrieb einer Deponie der Deponieklasse II am Standort des Depots Jänschwalde II" im Landkreis Spree-Neiße in der Stadt Forst (Lausitz)
Nach § 35 Abs.2 und § 38 KrWG i.Vm. den §§ 72 VwVfG bedürfen die Errichtung und der Betrieb von Deponien der Planfeststellung. Das Planfeststellungsverfahren ist in den §§ 72 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) geregelt.
Es wird vom Landesamt für Umwelt, Abteilung technischer Umweltschutz 1, Referat T 16 "Abfallwirtschaft" durchgeführt.
Das VwVfG sieht vor, das im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens bestimmte Verfahrensschritte von den durch das Vorhaben voraussichtlich betroffenen Gemeinden /bzw. den die Gemeinden vertretenen Ämtern, den kreisfreien Städten) durchzuführen sind.
Hierzu gehört, wie im beigefügten Amtsblatttext ersichtlich, die Auslegung des Planfeststellungsantrages sowie der dazugehörigen erforderlichen Unterlagen.