Mittwoch, 19. Oktober 2022 | Allgemeines | Neues aus dem Rathaus Reinigungsplan der maschinellen Straßenreinigung in der Stadt Forst (Lausitz)

Mit Inkrafttreten der „Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Reinigung (Straßenreinigung/Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) (StrRS)“ am 01.01.2022 wurden verschiedene Änderungen wirksam.

Neben der kompletten Umgestaltung des Reinigungsplanes erfolgt die Ausführung der Leistung seit Saisonbeginn in Eigenleistung der Stadt Forst (Lausitz).

Die geänderten Tourenpläne wurden in den vergangenen Monaten weiter optimiert. Für das zweite Halbjahr 2022 gelten die aktuellen Tourenpläne, welche auf der

  • Homepage der Stadt Forst (Lausitz) zu finden sind unter:
    www.forst-lausitz.de - Stadt & Verwaltung/Was erledige ich wo/Straßenreinigung.

Entsprechend der

  • Reinigungsklasse 1 (14-tägige Reinigung)

    oder der
  • Reinigungsklasse 2 (4-wöchentliche Reinigung)

sind die Straße in alphabetischer Reihenfolge geordnet und die vorgesehenen Kehrterminen benannt.

Zur Durchführung der ordnungsgemäßen Reinigung werden die Anwohner gebeten, die betroffenen Straßen am jeweiligen Kehrtag freizuhalten, insbesondere von abgestellten/parkenden Fahrzeugen.

Hinweis aus dem Fachbereich Ordnung und Sicherheit: Bitte beachten, dass die jeweils geltende Beschilderung lt. straßenverkehrsrechtlicher Anordnung in den verschiedenen Straßen bzw. Straßenabschnitten dauerhaft wirksam ist. Dies gilt auch an kehrfreien Tagen.

Bei Fragen oder für Hinweise stehen die zuständigen Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

Stadt Forst (Lausitz)