Mittwoch, 24. Juni 2020 | Corona Durchführung der traditionellen sorbischen/wendischen Erntefeste in der Niederlausitz im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Mit der Umgangsverordnung vom 15.06.2020 nimmt der Verordnungsgeber einen Paradigmenwechsel beim Umgang mit dem Corona-Virus vor.

Bis auf wenige konkrete Einschränkungen ist vieles wieder erlaubt und Begrenzungen werden auf das notwendige Maß zurückgefahren.

Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln müssen aber weiterhin generell eingehalten werden. Eine vollständige Normalisierung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings noch nicht möglich, sodass Großveranstaltungen mit mehr als 1000 zeitgleich Anwesenden, also auch Volks- und Erntefeste bei entsprechender Größe, bis einschließlich 31. August 2020 untersagt bleiben (§ 1 Satz 1 GroßveranstVerbV).

Bis zu einer Größe von 1000 Anwesenden haben die Veranstalterinnen und Veranstalter die in § 4 Absatz 1 UmgV in Bezug genommenen Vorgaben sicherzustellen. Danach gilt es bei Versammlungen und Veranstaltungen unter freiem Himmel § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 umzusetzen, also insbesondere
  • die Einhaltung des allgemeinen Abstandsgebots nach § 1 Absatz 2 Satz 1,

  • die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts von Personen.

Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa