Montag, 23. August 2021 | Allgemeines, Rathaus | Neues aus dem Rathaus Information der Wahlbehörde zur Wahl des Deutschen Bundestages am 26. September 2021

Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021 in der 33. Kalenderwoche an alle Wahlberechtigten in der Stadt Forst (Lausitz) zugestellt.

Bitte beachten Sie, dass Sie zu dieser Wahl keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, wie Sie dies aus vergangenen Jahren kennen, sondern die Wahlbenachrichtigung in einem Brief versandt wurde.

Für einen reibungslosen Ablauf in Ihrem Wahllokal am Wahltag sind folgende Hinweise zu beachten:

  • Prüfen Sie nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung, in welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können.
  • Bitte achten Sie auf mögliche Änderungen zu vorherigen Wahlen.
  • Auskünfte zu barrierefreien Wahllokalen sind unter 03562 989-530 erhältlich.


Nutzen Sie bitte die kontaktlose Beantragung der Briefwahlunterlagen.

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen hierfür zur Verfügung:

  • Online-Wahlscheinbeantragung mittels QR-Code oder unter www.forst-lausitz.de unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums sowie der Wohnanschrift
  • Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und per Post, per Fax unter 03562 7460 oder per E-Mail wahlen@forst-lausitz.de einsenden
  • formloser schriftlicher Antrag unter Angabe des vollständigen Namens, Anschrift und Geburtsdatums per Post, Fax oder E-Mail.

Die Unterlagen werden Ihnen dann durch die Wahlbehörde auf dem Postweg zugestellt.

Wer einen Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen für eine andere Person stellt, muss dies durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.


Das Briefwahllokal der Stadt Forst (Lausitz) ist vom 6. bis 24. September 2021 (hier bis 18:00 Uhr) zu den üblichen Sprechzeiten des Bürgeramtes der Stadt Forst (Lausitz) geöffnet.


Beim Betreten des Wahllokals am Wahltag halten Sie bitte folgende Dokumente bereit:

  • Wahlbenachrichtigung
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass


Um trotz Corona-Pandemie möglichst sichere Wahlen für Wählerinnen und Wähler als auch für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer durchführen zu können wird um die Einhaltung der allgemeingültigen Hygieneregeln gebeten:

  • Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung
  • Desinfektion der Hände am Eingang des Wahllokals
  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m in Warteschlangen


Blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen selbstständig ohne die Hilfe von Vertrauenspersonen abgeben. Stimmzettelschablonen werden kostenlos von Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. ausgegeben.
Diese können unter Telefon 0355 22549, Fax 0355 7293974, E-Mail:bsvb@bsvb.de beantragt werden.

Stadt Forst (Lausitz)