Unternehmen und Gewerbe Wohnen

Niederschlagswasser-Grundstücksanschlüsse

Allgemeine Information

Die Anschlussberechtigten haben die Pflicht, das unverschmutzte Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen.

Ist eine vollständige Versickerung des Niederschlagswassers auf dem eigenen Grundstück nicht möglich und in unmittelbarer Nähe ein betriebsbereiter und aufnahmefähiger Niederschlagswasserkanal vorhanden, so kann ein Anschluss an den Kanal verlangt werden.

Unterlagen

Für den erstmaligen Anschluss oder bei Veränderungen ist ein Entwässerungsantrag zu stellen, siehe dazu Grundstücksentwässerung.

Die einleitenden bebauten und befestigten Flächen sind dem Fachbereich Stadtentwicklung schriftlich mitzuteilen.

Ergeben sich Änderungen der bebauten und befestigten Flächen, sind diese unverzüglich dem Fachbereich Stadtentwicklung anzuzeigen.

Grundlagen:

  • Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Forst (Lausitz)
  • Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserentsorgung (Abwassergebührensatzung)
  • Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse (Kostenersatzsatzung)
  • Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz)

Kosten

Laut Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz) beträgt die Gebühr für die Entwässerungsgenehmigung 17,50 €.

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Entwässerungsanlage wird eine Kanalbenutzungsgebühr erhoben. Die Benutzungsgebühren errechnen sich nach der bebauten und befestigten Grundstücksfläche.

Als Befestigung gelten:

  • Betondecken,
  • bituminöse Decken,
  • Pflasterungen oder Plattenbeläge,
  • außer versickerungsfähiges Öko-Pflaster und
  • Rasengitterplatten.

Die Gebühr für das Einleiten von Niederschlagswasser in die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungsanlage ist in § 4 Absatz 3 der Abwassergebührensatzung enthalten und beträgt für jeweils 50 m² tatsächlich bebauter und befestigter Fläche 27,80 € pro Jahr (ab 01.04.2014).

Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der Grundstücksanschlussleitung durch den Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) ist auf der Grundlage der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse (Kostenersatzsatzung) durch den Grundstückseigentümer der Stadt zu erstatten.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Kathrin Horn

Telefon
03562 989-417
Fax
03562 989-403
E-Mail
k.horn@forst-lausitz.de
Zimmer
216

Sven Seidel

Telefon
03562 989-271
Fax
03562 989-202
E-Mail
s.seidel@forst-lausitz.de
Zimmer
219

Peter Klein

Telefon
03562 6999189
Fax
03562 989-202
E-Mail
p.klein@forst-lausitz.de
Zimmer
Kläranlage Gubener Straße 141

Richard Smoller

Telefon
03562 6999310
Fax
03562 989-202
E-Mail
r.smoller@forst-lausitz.de
Zimmer
Kläranlage Gubener Straße 141

Kathrin Horn

Telefon
03562 989-417
Fax
03562 989-403
E-Mail
k.horn@forst-lausitz.de
Zimmer
216