Dienstag, 16. November 2021 | Allgemeines, Corona, Freizeit, Rathaus | Neues aus dem Rathaus Schwimmhalle und Sauna

Zutrittsgewährung nach dem 2G-Modell Mit der neuen Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg vom 12. November 2021 gilt in der Schwimmhalle und Sauna der Stadt Forst (Lausitz) die Zutrittsgewährung nach dem 2G-Modell.

Das bedeutet

Zutrittsgewährung ausschließlich für:

  • geimpfte Personen (Schutzimpfung gegen das Coronavirus)
  • genesene Personen (genesen von einer Erkrankung mit dem Coronavirus)
  • Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
  • Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Bedingung: negativer Testnachweis)
  • Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde; die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen (Bedingungen: negativer Testnachweis und die Pflicht, grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen)

Personendatenerfassung aller Besucherinnen und Besucher in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung.

Die allgemeinen Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Vorbeugung von Infektionen sind einzuhalten.