Dienstag, 13. Dezember 2022 | Allgemeines | Neues aus dem Rathaus Aktuelle Information des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg

Bauabgangsstatistik 2022 im Land Brandenburg

Das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.

Mit den Angaben wird die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes für die jeweilige Gemeinde und damit u. a. die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen gesichert.

Melden Sie bitte deshalb als Eigentümerin/Eigentümer

  • den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum
  • den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
  • die Nutzungsänderung von Wohnraum

an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post).

E-Mail: Bau@statistik-bbb.de

Postanschrift: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg in 10306 Berlin


Den Erhebungsbogen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Forst (Lausitz) in der Rubrik Planungsbekanntmachungen:

Er ist auch unter: https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet online abrufbar.

Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m³ umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist.

In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.

Kontakt:
Landkreis Spree-Neiße
Untere Bauaufsichtsbehörde
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)

Anschreiben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg

Stadt Forst (Lausitz)