Wahl zum/zur Bürgermeister/-in 2026
Die Wahl zur hauptamtlichen Bürgermeisterin oder zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz) findet am 8. März 2026 statt.
Eine eventuelle Stichwahl findet am 22. März 2026 statt.
Ansprechpersonen
Wahlleiter | Sandro Glode Telefon: 03562 989-134 | E-Mail: s.glode@forst-lausitz.de |
Stellv. Wahlleiterin |
Silvia Ernst |
Allgemeine Informationen
Informationen zur Wahl
In Brandenburg werden die Bürgermeister/-innen direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Durchführung der Wahl richtet sich nach dem Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz - BbgKWahlG).
Weitere Informationen über den Ablauf der Wahl finden Sie auf der Internetseite der Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung.
Öffentliche Bekanntmachungen
Aktuell liegen noch keine öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Forst (Lausitz) zur anstehenden Wahl vor.
Informationen für Kandidierende
Informationen zur Wahlwerbung/Plakatierung
Während des Wahlkampfes haben die Kandidierenden in angemessenem Umfang einen Anspruch auf eine Wahlsichtwerbung auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Dafür ist ein Antrag auf Sondernutzung zu stellen.
Ansprechpartnerin:
Fachbereich Bauverwaltung
Julia Lange
Sitz: Cottbuser Straße 10, Zimmer 112
Postanschrift: Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
Telefon: 03562 989-416
E-Mail: sondernutzung@forst-lausitz.de
Unterlagen:
Nachstehende Unterlagen dienen der Beantragung von Wahlwerbung und derer Plakatierung im Stadtgebiet der Stadt Forst (Lausitz).
- Auflagen zur Sondernutzungserlaubnis - Plakatierung in der Stadt Forst (Lausitz)
(Anlage zur Sondernutzungserlaubnis) - Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
Bitte beachten Sie ebenfalls die Regelungen gemäß § 18 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG).