Wahl zum/zur Bürgermeister/-in 2026

Die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Forst (Lausitz) findet am 8. März 2026 statt.

Eine eventuelle Stichwahl findet am 22. März 2026 statt.

Ansprechpersonen

Wahlleiter Sandro Glode
Telefon: 03562 989-134 | E-Mail: s.glode@forst-lausitz.de
Stellv. Wahlleiterin

Silvia Ernst
Telefon: 03562 989-116 | E-Mail: s.ernst@forst-lausitz.de


Allgemeine Informationen

Informationen zur Wahl

In Brandenburg werden die Bürgermeister/-innen direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Durchführung der Wahl richtet sich nach dem Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz - BbgKWahlG).

Die Wahlvorschläge für die Position der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Forst (Lausitz) konnten bis Donnerstag, den 01.01.2026, 12:00 Uhr, bei dem Wahlleiter der Stadt Forst (Lausitz) eingereicht werden, die von diesem sowie der stellvertretenden Wahlleiterin im Nachgang wahlrechtlich geprüft worden sind. Über die Zulassung dieser Wahlvorschläge entschied der Wahlausschuss der Stadt Forst (Lausitz) am Dienstag, den 06.01.2026. Der Wahlausschuss hat im Ergebnis festgestellt, dass von den zwei eingereichten Wahlvorschlägen, beide die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt haben und zur Wahl zugelassen sind.

Zur Wahl stellen sich die bisherige parteilose Bürgermeisterin Simone Taubenek sowie der Kandidat der Alternative für Deutschland (AfD), Ingo Bochmann. Die Öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 10.01.2026.

Bei der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters hat jeder Wähler eine Stimme.

Das Wählerverzeichnis wird am 23.01.2026 erstellt. Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Wahlberechtigten werden daraufhin gedruckt und bis zum 15.02.2026 an die Bürgerinnen und Bürger versendet.

Es gibt 24 Urnenwahllokale und 5 Briefwahllokale.

Die Urnenwahllokale sind am Wahltag von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Im Anschluss daran erfolgt die Stimmenauszählung.

Weitere Informationen über den Ablauf der Wahl finden Sie auf der Internetseite der Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung.

 

Öffentliche Bekanntmachungen

08.11.2025

 

10.01.2026

 

31.01.2026

 

Häufige Fragen

Die Briefwahl kann nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungen beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten spätestens bis zum 15. Februar 2026 zugestellt. Der Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag muss unterschrieben dem Wahlbüro übermittelt werden. Bitte vergessen Sie nicht, für den Fall einer eventuellen Stichwahl am 22. März 2026, die Briefwahlunterlagen dafür gleich mit anzufordern. Eine automatische Zusendung ist laut Brandenburgischer Kommunalwahlverordnung nicht zulässig.

Das Wahlbüro schaltet ab Mittwoch, 04. Februar 2026 einen Link unter www.forst-lausitz.de auf der städtischen Website frei, über den online Wahlunterlagen angefordert werden können. Alternativ kann der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Bitte beachten Sie auch hier, die Auswahl für eine eventuelle Stichwahl am 22. März 2026 zu treffen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Ein Versand der Briefwahlunterlagen kann voraussichtlich ab Montag, 09. Februar 2026 erfolgen. Wenn Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt wurden, erfolgt der Versand voraussichtlich ab dem 11. März 2026.

Die Stadt wird ihr Briefwahllokal für die Briefwahl im Bürgeramt des Rathauses, Lindenstraße 10-12, am 16. Februar 2026 für eine eventuelle Stichwahl am 12. März 2026 öffnen.

Nein, die Stimmabgabe muss persönlich erfolgen, entweder im Briefwahllokal, per Brief von zu Hause aus oder in einem der Wahllokale am Wahlsonntag.

Das ist möglich. Wer sich im Urlaub aufhält, kann die Briefwahlunterlagen anfordern und eine Wunschadresse angeben, an die das Wahlbüro die Wahlunterlagen senden soll. Innerhalb Deutschlands ist der Rücktransport des mintgrünen Wahlbriefes für die Wahl der Landrätin / des Landrates des Landkreises Spree-Neiße sowie der fliederfarbene Wahlbrief für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Forst (Lausitz) kostenfrei. Aus dem Ausland muss der Wahlbrief entsprechend frankiert werden. Das Risiko für den Rücktransport der jeweiligen Wahlbriefe tragen die Wählerinnen und Wähler.

Nicht zugestellte oder nicht erhaltene Briefwahlunterlagen können bis spätestens Sonntag, 08. März 2026, 15:00 Uhr, bei einer eventuellen Stichwahl bis spätestens Sonntag, 22. März 2026, 15:00 Uhr, neu ausgestellt werden. In diesem Fall müssen sich die Wählerinnen und Wähler unverzüglich mit dem Bürgeramt in Verbindung setzen. Es ist erforderlich, eine eidesstattliche Erklärung zu unterschreiben, dass die Wahlunterlagen nicht angekommen sind.

Wichtig: Andernfalls ist eine Teilnahme an der Urnenwahl im Wahllokal nicht mehr möglich.

So früh wie möglich. Die Wählerinnen und Wähler tragen selbst die Verantwortung dafür, dass ihre Wahlunterlagen (jeweiliger Wahlbrief mit Stimmzettel und Wahlschein) so rechtzeitig an die angegebenen Stellen zu übersenden sind, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen.

Die Wahlunterlagen für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Forst (Lausitz) können auch persönlich in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen oder im Bürgeramt abgegeben werden.

Die Wahlunterlagen für die Wahl der Landrätin / des Landrates des Landkreises Spree-Neiße entsprechend in den Briefkasten an der Kreisverwaltung, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz).

Gleiches gilt bei einer eventuellen Stichwahl.


Informationen für Kandidierende - Wahlwerbung/Plakatierung

Während des Wahlkampfes haben die Kandidierenden in angemessenem Umfang einen Anspruch auf eine Wahlsichtwerbung auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Dafür ist ein Antrag auf Sondernutzung zu stellen.

Ansprechpartnerin:

Fachbereich Bauverwaltung
Julia Lange

Sitz: Cottbuser Straße 10, Zimmer 112
Postanschrift: Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

Telefon: 03562 989-416
E-Mail: sondernutzung@forst-lausitz.de

Unterlagen:

Nachstehendes Formular dient der Beantragung von Wahlwerbung und deren Plakatierung im Stadtgebiet der Stadt Forst (Lausitz):

Bitte beachten Sie ebenfalls die Regelungen gemäß § 18 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG).