Wahl zum/zur Bürgermeister/-in 2026
Die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Forst (Lausitz) findet am 8. März 2026 statt.
Eine eventuelle Stichwahl findet am 22. März 2026 statt.
Ansprechpersonen
| Wahlleiter | Sandro Glode Telefon: 03562 989-134 | E-Mail: s.glode@forst-lausitz.de |
| Stellv. Wahlleiterin |
Silvia Ernst |
Allgemeine Informationen
Informationen zur Wahl
In Brandenburg werden die Bürgermeister/-innen direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Durchführung der Wahl richtet sich nach dem Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz - BbgKWahlG).
Die Wahlvorschläge für die Position der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Forst (Lausitz) konnten bis Donnerstag, den 01.01.2026, 12:00 Uhr, bei dem Wahlleiter der Stadt Forst (Lausitz) eingereicht werden, die von diesem sowie der stellvertretenden Wahlleiterin im Nachgang wahlrechtlich geprüft worden sind. Über die Zulassung dieser Wahlvorschläge entschied der Wahlausschuss der Stadt Forst (Lausitz) am Dienstag, den 06.01.2026. Der Wahlausschuss hat im Ergebnis festgestellt, dass von den zwei eingereichten Wahlvorschlägen, beide die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt haben und zur Wahl zugelassen sind.
Zur Wahl stellen sich die bisherige parteilose Bürgermeisterin Simone Taubenek sowie der Kandidat der Alternative für Deutschland (AfD), Ingo Bochmann. Die Öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 10.01.2026.
Bei der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters hat jeder Wähler eine Stimme.
Das Wählerverzeichnis wird am 23.01.2026 erstellt. Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Wahlberechtigten werden daraufhin gedruckt und bis zum 15.02.2026 an die Bürgerinnen und Bürger versendet.
Es gibt 24 Urnenwahllokale und 5 Briefwahllokale.
Die Urnenwahllokale sind am Wahltag von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Im Anschluss daran erfolgt die Stimmenauszählung.
Weitere Informationen über den Ablauf der Wahl finden Sie auf der Internetseite der Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung.
Öffentliche Bekanntmachungen
08.11.2025
10.01.2026
31.01.2026
Häufige Fragen
Informationen für Kandidierende - Wahlwerbung/Plakatierung
Während des Wahlkampfes haben die Kandidierenden in angemessenem Umfang einen Anspruch auf eine Wahlsichtwerbung auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Dafür ist ein Antrag auf Sondernutzung zu stellen.
Ansprechpartnerin:
Fachbereich Bauverwaltung
Julia Lange
Sitz: Cottbuser Straße 10, Zimmer 112
Postanschrift: Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
Telefon: 03562 989-416
E-Mail: sondernutzung@forst-lausitz.de
Unterlagen:
Nachstehendes Formular dient der Beantragung von Wahlwerbung und deren Plakatierung im Stadtgebiet der Stadt Forst (Lausitz):
Bitte beachten Sie ebenfalls die Regelungen gemäß § 18 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG).