Mittwoch, 07. Oktober 2026 | Allgemeines, Kultur, Rathaus, Verkehr, Wirtschaft | Neues aus dem Rathaus Aufhebung des Echtwachskerzen-Verbots auf dem Hauptfriedhof der Stadt Forst (Lausitz)
Eine Information der Friedhofsverwaltung
Das während der trockenen Sommermonate geltende Verbot zum Entzünden von Echtwachskerzen auf dem Hauptfriedhof wird für die anstehende Herbst- und Wintersaison aufgehoben.
Um dem veränderten Witterungsverlauf und dem Wunsch nach traditioneller Gedenkkultur Rechnung zu tragen, ist die Verwendung von Grablichtern mit offenem Feuer und Echtwachs in den kalten Monaten wieder gestattet.
Wichtige Ausnahmebereiche:
Ausgenommen von dieser Aufhebung sind sensible Bestattungsbereiche und zentrale Flächen.
Auf den folgenden Arealen sind aus Brandschutz- und Reinigungsgründen weiterhin ausschließlich LED-Kerzen zulässig:
- Das Kolumbarium
- Zentrale Blumenablagestellen
Die Friedhofsbesucher werden gebeten, beim Aufstellen von Echtwachskerzen in den erlaubten Bereichen stets auf einen sicheren Stand der Grablichter zu achten, um Gefahren für das umliegende Grün und die Grabanlagen auszuschließen.
Vielen Dank an dieser Stelle für das umsichtige Verhalten!
Stadt Forst (Lausitz)