Donnerstag, 02. Dezember 2021 | Allgemeines, Stadtentwicklung | Neues aus dem Rathaus Bauabgangsstatistik im Land Brandenburg 2021
Das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.
Mit den Angaben wird die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes für die jeweilige Gemeinde und damit u. a. die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen gesichert.
Melden Sie bitte deshalb als Eigentümerin/Eigentümer
- den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum
- den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
- die Nutzungsänderung von Wohnraum
an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post).
E-Mail: Bau@statistik-bbb.de
Fax: 030 9028-4091
Postanschrift: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, 10306 Berlin
Den Erhebungsbogen finden Sie in der Anlage.
Er ist auch unter: https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet online abrufbar.
Ansprechpartner Amt für Statistik Berlin-Brandenburg:
Standort Berlin, Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin
Frau Kerstin Wollenhaupt
Telefon: 030 9021-3355
E-Mail: Bau@statistik-bbb.de
Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m³ umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.
Kontakt: Landkreis Spree-Neiße, Untere Bauaufsichtsbehörde, Heinrich-Heine-Staße 1, 03149 Forst (Lausitz)
Anlage 1: Schreiben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg
Anlage 2: Erhebungsbogen Bauabgangsstatistik 2021
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg