Dienstag, 10. März 2026 | Allgemeines, Rathaus | Aus dem Rathaus Beantragung von Osterfeuern – Genehmigung erforderlich

Auch in diesem Jahr werden am Osterwochenende im Stadtgebiet von Forst (Lausitz) wieder Osterfeuer im Rahmen der traditionellen Brauchtumspflege durchgeführt.

Die Stadt Forst (Lausitz) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für jedes Osterfeuer eine Ausnahmegenehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde erforderlich ist.

Die Genehmigung muss rechtzeitig, spätestens bis zum 13. März 2026, bei der Stadt Forst (Lausitz), Fachbereich Ordnung und Sicherheit, beantragt werden.

Die entsprechenden Antragsformulare stehen auf der Internetseite der Stadt sowie im Fachbereich Ordnung und Sicherheit in der Promenade 9, Zimmer 315, zur Verfügung.

Dem Antrag sind ein Lageplan, aus dem der genaue Abbrennort hervorgeht, sowie eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers zur Nutzung der Fläche für das Osterfeuer beizufügen.

Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 70 Euro erhoben.

Die Stadt Forst (Lausitz) informiert darüber, dass das Abbrennen eines Osterfeuers ohne die erforderliche behördliche Genehmigung unzulässig ist.

Stadt Forst (Lausitz)