Übung der Leitstelle Lausitz

Aktuell wird in Forst (Lausitz) eine Übung zu einer Gefahrstofflage in der Biogasanlage durchgeführt.

Das es sich um eine Übung handelt, besteht keine echte Gefahrenlage bzw. kein realer Notfall. Die Beteiligten proben so für einen möglichen Ernstfall. 

Wir bitten um Verständnis für ggf. in Zusammenhang mit der Übung entstandende Unannehmlichkeiten.

 

Montag, 10. März 2025 | Allgemeines, Freizeit, Rathaus | Aus dem Rathaus Beantragung von Osterfeuern

 Bitte beachten Sie diese Hinweise!

Osterfeuer dienen der Brauchtumspflege und wie in den vergangenen Jahren werden auch in diesem Jahr im Forster Stadtgebiet am Osterwochenende im Rahmen dieser Brauchtumspflege Osterfeuer angezündet.

In diesem Zusammenhang weist die Stadt Forst (Lausitz) darauf hin, dass grundsätzlich jedes Osterfeuer einer Ausnahmegenehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde bedarf. Die Ausnahmegenehmigung ist rechtzeitig, spätestens bis zum 28.03.2025, bei der Stadt Forst (Lausitz), Fachbereich Ordnung und Sicherheit, Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz), zu beantragen.

Die Anträge stehen online auf der Homepage der Stadt unter www.forst-lausitz.de im Bereich Stadt und Verwaltung unter "Formulare" oder bei "Was erledige ich wo?" zur Verfügung oder werden direkt im Fachbereich Ordnung und Sicherheit in der Promenade 9, Zimmer 315 ausgegeben.

Dem Antrag ist ein Lageplan beizufügen, aus welchem der Abbrennort eindeutig hervorgeht. Weiterhin ist durch den Grundstückseigentümer eine Einverständniserklärung zur Nutzung der Flächen zum Zweck der Durchführung eines Osterfeuers abzugeben.

Die Gebühr für die Ausnahmegenehmigung beträgt 70 Euro.

Bitte beachten: Das Abbrennen eines Osterfeuers ohne eine behördliche Genehmigung ist unzulässig!

Stadt Forst (Lausitz)