Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa informiert Wahl des/der Landrats/der Landrätin

Die Wahl des Landrates des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa findet am 8. März 2026 statt.

Eine eventuelle Stichwahl findet am 22. März 2026 statt.

Herzlicher Dank

... an die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Bürgermeister- und Landratswahl am 08. März 2026 sowie Stichwahl am 22. März 2026

Die Stadt Forst (Lausitz) bedankt sich herzlich bei allen 175 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die am Sonntag, dem 08. März 2026 sowie zur terminierten Stichwahl am 22. März 2026, bei den jeweiligen Wahlen im Einsatz waren.

Dank ihres engagierten Einsatzes konnten die 24 Urnenwahl- sowie die 5 Briefwahllokale reibungslos und ohne Zwischenfälle arbeiten, so dass die Wahlen in unserer Stadt erfolgreich durchgeführt werden konnten. Insgesamt waren 14608 Bürgerinnen und Bürger in Forst (Lausitz) wahlberechtigt.

Die Mithilfe der zahlreichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer war unverzichtbar, um den Wahlvorgang zu organisieren, die Wahllokale zu betreuen und die Stimmen sowohl vor Ort als auch in den Briefwahllokalen korrekt auszuzählen.

Bürgermeisterin Simone Taubenek sprach den Freiwilligen ihren besonderen Dank aus: „Ihr Einsatz hat maßgeblich dazu beigetragen, dass die Wahl reibungslos ablaufen konnte. Für Ihre Sorgfalt und Zuverlässigkeit – sowohl in den Urnenwahl- als auch in den Briefwahllokalen – möchte ich mich im Namen der Stadt Forst (Lausitz) und der Wahlleitung herzlich bedanken.“

Nochmals ein herzlicher Dank an alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für ihren wertvollen Einsatz bei der Bürgermeister- und Landratswahl!.

Wahlergebnis Stichwahl

Zum Wahlergebnis für die Stichwahl

Wahlergebnis Hauptwahl

Zum Wahlergebnis für die Wahl

Öffenlichen Bekanntmachungen

Informationen der Kreiswahlleiterin des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa.

11.11.2025:

 

14.01.2026

 

31.01.2026

 

05.02.2026

 

21.02.2026

 

10.03.2026



Weitere Informationen

 Häufige Fragen

Die Stadt wird ihr Briefwahllokal für die Briefwahl im Bürgeramt des Rathauses, Lindenstraße 10-12 für die Stichwahl am 13. März 2026 öffnen.

Nein, die Stimmabgabe muss persönlich erfolgen, entweder im Briefwahllokal, per Brief von zu Hause aus oder in einem der Wahllokale am Wahlsonntag.

Das ist möglich. Wer sich im Urlaub aufhält, kann die Briefwahlunterlagen anfordern und eine Wunschadresse angeben, an die das Wahlbüro die Wahlunterlagen senden soll. Innerhalb Deutschlands ist der Rücktransport des Wahlbriefes kostenfrei. Aus dem Ausland muss der Wahlbrief entsprechend frankiert werden. Das Risiko für den Rücktransport der jeweiligen Wahlbriefe tragen die Wählerinnen und Wähler.

Nicht zugestellte oder nicht erhaltene Briefwahlunterlagen können bis spätestens Sonntag, 22. März 2026, 15:00 Uhr, neu ausgestellt werden. In diesem Fall müssen sich die Wählerinnen und Wähler unverzüglich mit dem Bürgeramt in Verbindung setzen. Es ist erforderlich, eine eidesstattliche Erklärung zu unterschreiben, dass die Wahlunterlagen nicht angekommen sind.

Wichtig: Andernfalls ist eine Teilnahme an der Urnenwahl im Wahllokal nicht mehr möglich.

So früh wie möglich. Die Wählerinnen und Wähler tragen selbst die Verantwortung dafür, dass ihre Wahlunterlagen (jeweiliger Wahlbrief mit Stimmzettel und Wahlschein) so rechtzeitig an die angegebenen Stellen zu übersenden sind, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen.

Die Wahlunterlagen für die Wahl der Landrätin / des Landrates des Landkreises Spree-Neiße sind entsprechend in den Briefkasten an der Kreisverwaltung, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz) einzuwerfen.

Wenn Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt wurden, erfolgt der Versand ab dem 13. März 2026.

Die Briefwahl kann nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungen beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten spätestens bis zum 15. Februar 2026 zugestellt. Der Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag muss unterschrieben dem Wahlbüro übermittelt werden. Bitte vergessen Sie nicht, für den Fall einer eventuellen Stichwahl am 22. März 2026, die Briefwahlunterlagen dafür gleich mit anzufordern. Eine automatische Zusendung ist laut Brandenburgischer Kommunalwahlverordnung nicht zulässig.