Entgeltordnung für die Nutzung des Stadions am Wasserturm

ENTGELTORDNUNG
für die Nutzung des Stadions am Wasserturm


1. Entgelthöhe

Für die Nutzung des Stadions und seiner Nebeneinrichtungen werden durch die Stadt Forst (Lausitz) folgende Entgelte erhoben:

1.1 Training, Turniere und andere Sportveranstaltungen für Kinder und Jugendliche (bis 19 Jahre)
1.1.1 eingetragene ortsansässige Vereine bzw. Freizeitsportgruppen,
frei
1.1.2.nicht in der Stadt ansässige eingetragene Vereinen oder Freizeitgruppen
3,00 Euro pro Tag

1.2 Training, Turniere und andere Sportveranstaltungen für Erwachsene
1.2.1 ortsansässige eingetragene gemeinnützige Sportvereine
Training: 3,00 Euro pro Tag
Turniere: 5,00 Euro pro Tag

1.2.2 nicht in der Stadt ansässige eingetragene Sportvereine
10,00 Euro bis 4 Stunden
20,00 Euro Tagespauschale (über 4 Stunden bis 12 Stunden)

1.2.3 Firmen, Institutionen und sonstige Nutzer
10,00 Euro bis 4 Stunden
50,00 Euro Tagespauschale (über 4 Stunden bis 12 Stunden)

1.3 Nutzung des Beratungsraumes
2,00 Euro pro Stunde (bis 4 Stunden)
10,00 Euro Tagespauschale (über 4 Stunden bis 12 Stunden)

2. Entgeltbefreiung

Von den vorstehenden Bestimmungen dieser Entgeltordnung kann die Stadt Forst (Lausitz), soweit es mit öffentlich-rechtlichen Interessen vereinbar ist, auf Antrag aus einem wichtigen Grund Ausnahmen zulassen. Der Antrag ist an den Bürgermeister zu stellen.

3. Zahlungsmodus

3.1. Die Nutzungsgebühr wird für den Zeitraum erhoben, in dem die Sportanlage genutzt wird.

Die Rechnungslegung erfolgt im Juli für die Monate Januar bis Juni und im Januar für die Monate Juli bis Dezember. Die Rechnung ist zahlbar bis 14 Tage nach Erhalt.

3.2. Die Entgelte für einmalige bzw. kurzfristige Nutzungen sind nach Beendigung bis zum 5. Werktag des Folgemonats zu entrichten.

4. Sonstige Regelungen

4.1 Entrichten Nutzer trotz Mahnung ihre Gebühren nicht bis zum Ende des I. bzw. III. Quartals, kann die Stadt Forst (Lausitz) die weitere Nutzung der Sportanlagen schriftlich kündigen.

4.2 Abmeldungen sind sofort, d. h. zeitnah mit der Beendigung, beim Fachamt/Stadionwart der Stadt Forst (Lausitz) vorzunehmen. Innerhalb der Nutzungszeit ausfallende Termine sind dem Fachamt/Stadionwart der Stadt Forst (Lausitz) mindestens telefonisch anzuzeigen. Andernfalls kann die Stadt die vertraglich vereinbarten Zeiten in Rechnung stellen.

5. Besondere Verträge

5.1 Die Nutzungsrechte des Gymnasiums "Friedrich-Ludwig-Jahn" sind in einer gesonderten Vereinbarung mit dem Landkreis Spree-Neiße vom 4. Februar 1998 geregelt. Die Vereinbarung gilt weiter.

5.2 Einzelne Räume der Stadion-Baracke sind an Sportvereine vermietet. Dazu wurden Mietverträge mit dem Fußballkreis Niederlausitz im Fußball-LV Brandenburg e. V., dem LTSV Forst (L.) 1990 e. V., dem ESV Forst (L.) 1990 e. V., dem Forster Schachclub 95 e. V., dem DLRG Stadtverband Forst (L.) e. V. und dem PSV 1893 Forst e. V. abgeschlossen. Die Mietverträge gelten weiter.

6. In-Kraft-Treten

Die Entgeltordnung tritt am 1. Oktober 2003 in Kraft.

Forst (Lausitz), den 30.09.2003


Dr. Gerhard Reinfeld
Hauptamtlicher Bürgermeister


Beschluss: 26.09.2003
Ausfertigung: 30.09.2003
Inkrafttreten: 01.10.2003


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