Wegzug

Meldepflicht – Abmeldung Ausland / Abmeldung Nebenwohnung

in Überarbeitung

Allgemeine Information

Wer aus einer Wohnung auszieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der neuen zuständigen Meldebehörde unter Angabe seiner neuen Wohnung oder wenn er noch keine Wohnung besitzt, unter Angabe seines Verbleibs anzumelden.

Die Pflicht zur Abmeldung besteht nur noch bei einem Wegzug ins Ausland.

Abmeldung bei Wegzug ins Ausland

Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss jedoch innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen.

Wer in das Ausland umzieht, kann bei der Abmeldung künftig bei der Meldebehörde seine Anschrift im Ausland hinterlassen. Die Auslandsanschrift wird im Melderegister gespeichert. In diesem Fall kann die Behörde z. B. im Zusammenhang mit Wahlen mit der Bürgerin oder dem Bürger Kontakt aufnehmen.

Wenn die Abmeldung persönlich erfolgt, kann die Eintragung der ausländischen Anschrift (beim Nachweis der Wohnung im Ausland) im Dokument vorgenommen werden.

Erfolgt die Abmeldung online (siehe Hinweis), müssen die Dokumente zur Änderung in der deutschen Botschaft des Wegzugslandes vorgelegt werden.

Online-Dienst

Es besteht die Möglichkeit, die Abmeldung ins Ausland Online durchzuführen. Hierzu folgen Sie bitte dem Link:

https://voison.dikom-bb.de/buergerdienste/app/m/m173-forst/abmeldunghawaw

Haben Sie eine Nebenwohnung, die abgemeldet werden soll?

Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt entweder bei der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist oder bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.
Die Abmeldung  kann persönlich bei der Meldebehörde erfolgen, es ist auch die Übersendung einer schriftlichen Abmeldung möglich.

Online-Dienst

Es besteht die Möglichkeit , die Abmeldung einer Nebenwohnung auch Online durchzuführen. Hierzu folgen Sie dem Link https://voison.dikom-bb.de/buergerdienste/app/m/m173-forst/abmeldungnebenwohnung

 

Unterlagen

Für die Bearbeitung einer Abmeldung der Nebenwohnung sowie in das Ausland  benötigen Sie

  • den Personalausweis und/oder Reisepass

zusätzlich bei Abmeldung ins Ausland

  • Bestätigung des Wohnungsgebers über den Auszug

Kosten

Es werden keine Gebühren für den Meldevorgang erhoben.

 

Formulare:

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Sophie König

Telefon
03562 989-532
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Jessica Körting

Telefon
03562 989-533
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
115

Mateusz Makiola

Telefon
03562 989-531
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Grit Müller

Telefon
03562 989-534
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104