Meldepflicht – Abmeldung Ausland / Abmeldung Nebenwohnung
in Überarbeitung
Allgemeine Information
Wer aus einer Wohnung auszieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der neuen zuständigen Meldebehörde unter Angabe seiner neuen Wohnung oder wenn er noch keine Wohnung besitzt, unter Angabe seines Verbleibs anzumelden.
Die Pflicht zur Abmeldung besteht nur noch bei einem Wegzug ins Ausland.
Abmeldung bei Wegzug ins Ausland
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss jedoch innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen.
Wer in das Ausland umzieht, kann bei der Abmeldung künftig bei der Meldebehörde seine Anschrift im Ausland hinterlassen. Die Auslandsanschrift wird im Melderegister gespeichert. In diesem Fall kann die Behörde z. B. im Zusammenhang mit Wahlen mit der Bürgerin oder dem Bürger Kontakt aufnehmen.
Wenn die Abmeldung persönlich erfolgt, kann die Eintragung der ausländischen Anschrift (beim Nachweis der Wohnung im Ausland) im Dokument vorgenommen werden.
Erfolgt die Abmeldung online (siehe Hinweis), müssen die Dokumente zur Änderung in der deutschen Botschaft des Wegzugslandes vorgelegt werden.
Online-Dienst
Es besteht die Möglichkeit, die Abmeldung ins Ausland Online durchzuführen. Hierzu folgen Sie bitte dem Link:
https://voison.dikom-bb.de/buergerdienste/app/m/m173-forst/abmeldunghawaw
Haben Sie eine Nebenwohnung, die abgemeldet werden soll?
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt entweder bei der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist oder bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.
Die Abmeldung kann persönlich bei der Meldebehörde erfolgen, es ist auch die Übersendung einer schriftlichen Abmeldung möglich.
Online-Dienst
Es besteht die Möglichkeit , die Abmeldung einer Nebenwohnung auch Online durchzuführen. Hierzu folgen Sie dem Link https://voison.dikom-bb.de/buergerdienste/app/m/m173-forst/abmeldungnebenwohnung
Unterlagen
Für die Bearbeitung einer Abmeldung der Nebenwohnung sowie in das Ausland benötigen Sie
- den Personalausweis und/oder Reisepass
zusätzlich bei Abmeldung ins Ausland
- Bestätigung des Wohnungsgebers über den Auszug
Kosten
Es werden keine Gebühren für den Meldevorgang erhoben.
Formulare:
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Sophie König
- Telefon
- 03562 989-532
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104
Jessica Körting
- Telefon
- 03562 989-533
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 115
Mateusz Makiola
- Telefon
- 03562 989-531
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104
Grit Müller
- Telefon
- 03562 989-534
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104