Meldepflicht - Anmeldung und Ummeldung
in Überarbeitung
Allgemeine Information
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Bürgeramt, Lindenstraße 10 – 12, 03149 Forst (Lausitz)) anzumelden. Die Anmeldung kann erst nach dem tatsächlichen Einzug erfolgen.
Neugeborene, die in der Bundesrepublik geboren werden, sind nur anzumelden, wenn sie in einer anderen Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.
Die Pflicht zur Anmeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht demjenigen, in dessen Wohnung die Personen einziehen.
Online-Dienst
Es besteht die Möglichkeit die Anmeldung/Ummeldung auch Online durchzuführen. Hierzu folgen Sie dem Link:
Sie sind aus einer anderen Gemeinde zugezogen oder innerhalb von Forst (Lausitz) umgezogen? Mit dem Online-Vorgang können Sie sich komplett digital an- bzw. ummelden.
Familien können den Online-Vorgang gemeinsam nutzen, wenn sie zusammen aus einer Haupt- oder alleinigen Wohnung ausziehen und eine neue gemeinsame Haupt- oder alleinige Wohnung beziehen.
Die An- und Ummeldung steht derzeit ausschließlich für den Hauptwohnsitz zur Verfügung.
Eine Anmeldung bei Zuzug aus dem Ausland ist nicht möglich.
Hinweise:
- es fallen keine Gebühren an
- keine Vorsprache notwendig
Unterlagen
Für die Bearbeitung einer Anmeldung oder Ummeldung benötigen Sie
- den Personalausweis und/oder Reisepass
- Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug
Formulare:
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Sophie König
- Telefon
- 03562 989-532
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104
Jessica Körting
- Telefon
- 03562 989-533
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 115
Mateusz Makiola
- Telefon
- 03562 989-531
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104
Grit Müller
- Telefon
- 03562 989-534
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104