Melderegisterauskunft - Selbstauskunft

im Aufbau

Allgemeine Information

Jeder Einwohner der Stadt Forst (Lausitz) hat das Recht kostenlos und schriftlich Auskunft über die Daten zu erhalten, die über ihn im Melderegister gespeichert sind.

Die Meldebehörden haben personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner zu erfassen, um deren Identität und Wohnadressen feststellen und nachweisen zu können. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Bundesmeldegesetz, den Meldegesetzen der Länder und den bundes- und landesrechtlichen Verordnungen über regelmäßige Datenübermittlungen der Meldebehörden.

Die Meldebehörden dürfen nur nach Maßgabe dieser Gesetze oder sonstiger Rechtsvorschriften Melderegisterauskünfte an private Dritte erteilen oder an öffentliche Stellen übermitteln.

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach § 10 Bundesmeldegesetz(BMG) in Verbindung mit Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das Recht auf Auskunft über alle zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung.

Der Antrag erfolgt schriftlich oder persönlich, die Auskunft dazu wird schriftlich erteilt.

Online-Dienst

Die Selbstauskunft aus dem Melderegister kann online beantragt werden. Zum Online-Antrag gelangen Sie unter folgenden Link:

https://voison.dikom-bb.de/buergerdienste/app/m/m173-forst/selbstauskunft

Der Versand erfolgt elektronisch als Download im pdf-Format und ist kostenlos.

Unterlagen

  • gültiges Dokument

Kosten

Es werden keine Gebühren erhoben.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Sophie König

Telefon
03562 989-532
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
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Jessica Körting

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Mateusz Makiola

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Grit Müller

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