Freitag, 15. August 2025 | Allgemeines, Rathaus | Aus dem Rathaus Neue Grundsteuerbescheide am 27. August 2025
Änderung des Hebesatzes der Grundsteuer B
Am 27. August 2025 versendet die Stadt Forst (Lausitz) geänderte Grundsteuerbescheide an die Grundstückseigentümer. Die darin festgesetzte Grundsteuer B wird zum 1. Oktober 2025 fällig.
Grund für den neuen Bescheidlauf ist die Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B. In ihrer Sitzung am 23. Mai 2025 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, den bisherigen Hebesatz von 405 auf 460 Prozent anzuheben. Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Die Grundsteuer berechnet sich auf der Basis des sogenannten Grundsteuermessbetrags, der vom Finanzamt festgesetzt wird. Dieser Messbetrag wird von der Stadt mit dem Hebesatz multipliziert. Durch die rückwirkende Erhöhung des Hebesatzes ergibt sich für das gesamte Kalenderjahr 2025 eine entsprechend angepasste Grundsteuerhöhe – auch dann, wenn sich der Messbetrag selbst nicht geändert hat.
Die auf dem Änderungsbescheid ausgewiesene Summe stellt die Differenz zur bisherigen Grundsteuerforderung dar und macht somit die Auswirkungen der Hebesatzänderung nachvollziehbar. Im enthaltenen Zahlungsplan ist darüber hinaus die gesamte Abgabenforderung für das Jahr 2025 ersichtlich – einschließlich der bereits im ursprünglichen Jahresbescheid festgesetzten Grundbesitzabgaben.
Wichtiger Hinweis:
Entgegen vereinzelter Berichterstattung behalten die bisherigen Abgabenbescheide weiterhin ihre Gültigkeit.
Bei Rückfragen zu den Bescheiden steht Ihnen das Team Steuern der Stadt Forst (Lausitz) gern zur Verfügung.
Stadt Forst (Lausitz)