Dienstag, 15. Dezember 2020 | Allgemeines SARS-CoV-2: Ab dem 15. Dezember drei kostenfreie FFP2-Masken

… für Ältere und bestimmte Risikogruppen
Risikogruppen bestmöglich schützen: Mit der "Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" erhalten alle Risikogruppen Zugang zu kostenlosen bzw. vergünstigten FFP2-Masken.

Ab 15. Dezember 2020 können sich über 60-Jährige sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Risikofaktoren drei kostenlose FFP2-Schutzmasken (oder vergleichbar) in der Apotheke abholen.

Das sieht die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung vor, die am 15.12.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird und in Kraft tritt.

Die Anspruchsberechtigten haben bis zum 6. Januar 2021 Zeit, sich drei Schutzmasken in der Apotheke ihrer Wahl abzuholen. Dazu genügt die Vorlage des Personalausweises oder die nachvollziehbare Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer der Risikogruppen.

Zur Abholung können sie auch eine Person bevollmächtigen.

Ein Anspruch auf Schutzmasken besteht, wenn die Versicherten das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt:
  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,

  • chronische Herzinsuffizienz,

  • chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,

  • Demenz oder Schlaganfall,

  • Diabetes mellitus Typ 2,

  • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,

  • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,

  • Trisomie 21,

  • Risikoschwangerschaft.

Ab Januar sollen berechtigte Patienten in einem zweiten Schritt mit weiteren Masken versorgt werden. Alle Berechtigten erhalten dann zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen oder ihrer privaten Krankenversicherung. Diese können sie in zwei klar definierten Zeiträumen im neuen Jahr ebenfalls in den Apotheken einlösen. Die Anspruchsberechtigten zahlen dann pro eingelösten Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro hinzu.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa