Mittwoch, 19. Oktober 2022 | Allgemeines, Corona | Der Landkreis Spree-Neiße informiert SARS-CoV-2: Keine Bescheide des Gesundheitsamtes mehr

Ab 1. November 2022 dient ausschließlich PCR-Testergebnis als Nachweis

Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa informiert über ein verändertes Vorgehen im Zusammenhang mit Bescheinigungen zur Absonderung und Genesenennachweisen bei einer vorliegenden Infektion mit Covid-19.

Demnach erstellt und verschickt das Gesundheitsamt des Landkreises ab dem 1. November 2022 keine Bescheide mehr an positiv getestete Personen.

Stattdessen genügt als Nachweis für eine Infektion das Ergebnis des PCR-Tests – in Papierform oder digital auf dem Smartphone. Zur Nachweisführung, beispielsweise zur Vorlage beim Arbeitgeber, sollte dieses aufgehoben werden.

Hintergrund der veränderten Vorgehensweise ist der durch die steigenden Infektionszahlen weiter erhöhte Arbeitsumfang für die Mitarbeitenden im Gesundheitsamt.

Ziel ist es, effektiver bei der Abwehr der Corona-Pandemie zu agieren, da keine personelle Verstärkung durch die Bundeswehr mehr erfolgt und zusätzlich die Pflichtaufgaben des Gesundheitsamtes erfüllt werden müssen.

Daher werden die Bescheide nur ausgestellt, wenn ein dringendes Erfordernis nachgewiesen werden kann.
Dafür können sich Bürgerinnen und Bürger an die

  • Corona-Hotline des Landkreises unter Tel.: 03562 697540 in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr

    oder
  • per E-Mail an koordination.corona@lkspn.de

wenden.

Auch ohne schriftliche Bescheinigung gilt für auf SARS-CoV-2 positiv getestete Bürgerinnen und Bürger die Pflicht zur eigenständigen Absonderung für den Zeitraum von fünf Tagen, entsprechend der aktuellen Verordnung des Landes Brandenburg.

Die Isolation gilt bereits ab dem positiven Schnelltest.

Wer arbeitsunfähig an Covid-19 erkrankt, benötigt zudem ein ärztliches Attest.

Bleiben die Symptome sowie positive Schnelltests über die Isolationszeit hinaus bestehen, gilt die dringende Empfehlung, die Isolation eigenverantwortlich fortzusetzen, ggf. unter Einbezug des Hausarztes, der für diese Zeit eine Krankmeldung ausstellen kann.

Ein Genesenennachweis nach überstandener Erkrankung kann in der Apotheke oder beim Hausarzt erstellt werden.

Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa