Donnerstag, 04. August 2022 | Allgemeines | Der Landkreis Spree-Neiße informiert Schülerbeförderung in Spree-Neiße – Erstattung des Eigenanteils

Eine Erstattung des Eigenanteils für Zeiträume nach dem 1. August 2022 ist damit nicht mehr vorgesehen, weil die Kostenerstattung nunmehr ausschließlich an die Verkehrsunternehmen erfolgt.

Der Fachbereich Schule, Kultur und Sport des Spree-Neiße-Kreises informiert, dass mit Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa vom 8. Juli 2021 die Eigenbeteiligung der Personensorgeberechtigten und volljährigen Schülerinnen und Schüler an den Schülerfahrkosten entfallen ist.

Aus diesem Grund wurden durch den Landkreis in den vergangenen Monaten die Bewilligungsbescheide abgeändert.

Soweit von den Bürgerinnen und Bürgern bisher kein Antrag auf Erstattung des Eigenanteils für das Schuljahr 2021/2022 gestellt wurde, sollte die Änderung zwischenzeitlich von Amtswegen erfolgt und allen Antragstellenden ein ab dem 1. August 2022 gültiger Änderungsbescheid zugegangen sein.

Eine Erstattung des Eigenanteils für Zeiträume nach dem 1. August 2022 ist damit nicht mehr vorgesehen, weil die Kostenerstattung nunmehr ausschließlich an die Verkehrsunternehmen erfolgt.

Sollten mit den Verkehrsunternehmen über den 1. August 2022 hinaus Beförderungsverträge mit Kostenbeteiligung geschlossen worden sein, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich umgehend mit ihrem Verkehrsunternehmen in Verbindung zu setzen.

Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa