Personalausweis - Befreiung
Allgemeine Information
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen oder besonderen Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz unterliegen oder keine Wohnung haben, sind verpflichtet, ein gültiges Dokument zu besitzen.
Der Inhaber eines Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises ist verpflichtet, sein Dokument Behörden und deren Bediensteten, die zur Feststellung seiner Personalien berechtigt sind, auf Verlangen vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Eine Mitführungspflicht für den Ausweis besteht nicht.
Besondere Personengruppen können von der Ausweispflicht befreit werden.
Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
- deutsche Staatsangehörigkeit
- vorhandenes Dokument ist abgelaufen
- Hauptwohnsitz in der Stadt Forst (Lausitz)
- keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben möglich
- dauerhafte Unterbringung im Pflegeheim, Krankenhaus oder einer ähnlichen Einrichtung
- auf Grund von körperlichen Einschränkungen ist keine alleinige Teilnahme am öffentlichen Leben möglich
Die Befreiung von der Ausweispflicht ersetzt zu keiner Zeit einen gültigen Personalausweis, wenn zur Identifizierung im tägliche Leben die Vorlage eines gültigen Personalausweises vorgeschrieben ist.
Die Gültigkeit einer Befreiung von der Ausweispflicht ist unbefristet.
Bei Wiederaufnahme der Teilnahme am öffentlichen Leben (Verbesserung des Gesundheitszustandes) ist es jederzeit möglich ein neues Dokument zu beantragen.
Online-Dienst
Einen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht können Sie oder ein Vertreter jederzeit Online beantragen.
Dazu nutzen Sie folgenden Link: https://voison.dikom-bb.de/buergerdienste/app/m/m173-forst/befreiung_ausweispflicht
Unterlagen
- persönliche Beantragung
- schriftlicher Antrag
- abgelaufenes Dokument
- Nachweis der Immobilität, z. B. vom Hausarzt, Pflegeheim oder Pflegedienst auf Antrag bestätigt oder Nachweis der Pflegestufe ab Pflegegrad 3
- bei Antrag durch einen Vertreter zusätzlich vorzulegen:
- für diesen Zweck ausgestellte Vollmacht oder Vorsorgevollmacht mit Aufgabenkreis Behördengänge
- Betreuerausweis / Bestellung vom Amtsgericht
- Ausweisdokument des Vertreter / der Vertreterin
Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie entweder persönlich oder postalisch einen Bescheid. Dieser ist im Zusammenhang mit dem ungültigen Dokument aufzubewahren.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Sophie König
- Telefon
- 03562 989-532
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104
Mateusz Makiola
- Telefon
- 03562 989-531
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104
Grit Müller
- Telefon
- 03562 989-534
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104
Jessica Körting
- Telefon
- 03562 989-530
- Fax
- 03562 7460
- standesamt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 115