Freitag, 01. März 2024 | Afrikanische Schweinepest, Allgemeines | Der Landkreis Spree-Neiße informiert Afrikanische Schweinepest: Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung regelt Aufhebung von zwei Kerngebieten

Erfolgreiche Bekämpfungsmaßnahmen in Kerngebieten SPN-Nord und -West

Im Rahmen der Bekämpfungsmaßnahmen der Afrikanischen Schweinepest wurde am 8. Oktober 2022 eine Tierseuchenallgemeinverfügung im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa erlassen mit Restriktionszonen rund um die ASP-positiven Fundstellen bei Schenkendöbern und Drebkau/Drjowk.

Damit einher gingen u. a. Einschränkungen in den Bereichen Jagd und Landwirtschaft und auch die Errichtung von Wildschweinbarrieren wurde erforderlich.

Seit dem 23. Januar 2024 (Kerngebiet bei Schenkendöbern) bzw. seit dem 4. November 2022 (Kerngebiet bei Drebkau/Drjowk) wurde kein mit der Tierseuche infiziertes Schwarzwild in den beiden Kerngebieten mehr festgestellt, sodass mit Wirkung zum 1. März 2024 die Aufhebung der Kerngebiete Spree-Neiße-Nord und -West erfolgt.

Diese Gebiete gehen in die sogenannten „Weißen Zonen“ in SPN-Nord bzw. SPN-Süd in den Sperrzonen II über.

Die vollständige Tierseuchenallgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises im Amtsblatt Nr. 08/2024 unter www.lkspn.de zu finden.

Pressestelle Landkreis Spree-Neiße