Bekanntmachung über die Aufhebung des Beschlusses Nr. SVV/0028/2019 (neu) Aufhebung des Beschlusses zur Einleitung eines 3. vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB für eine Teilfläche des Bebauungsplanes "Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, TG 5A"
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 20.09.2019 beschlossen, bei dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 5A“ ein 3. Änderungsverfahren i.S.d. § 13 BauGB für eine Teilfläche des bisherigen Plangebietes mit der Bezeichnung „3. vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB, IGG Forst-Süd, TG 5A (Teilfläche), KV-Terminal“ auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Das vorgesehene Investitionsvorhaben zur Errichtung eines Kombinierten Verkehrs-Terminals (KV-Terminal/Trailerterminal) für den kombinierten Güterverkehr im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 5A“ wurde durch den Investor modifiziert und es liegt eine Genehmigung für das Vorhaben im Rahmen eines Planverzichtsverfahrens vor. Die geplante Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes ist nicht mehr erforderlich.
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat deshalb am 10.10.2025 die Aufhebung des Beschlusses Nr. SVV/0028/2019 (neu) beschlossen (Beschluss-Nr. SVV/0156/2025).
Das geplante Änderungsverfahren wird damit eingestellt.