Bekanntmachung über die Aufhebung des Beschlusses Nr. SVV/0029/2019 (neu) Aufhebung des Beschlusses zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für eine Teilfläche des Bebauungsplanes "Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, TG 5A"

Aufhebung des Beschlusses Nr. SVV/0029/2019 (neu) zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für eine Teilfläche des Bebauungsplanes "Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, TG 5A" mit der Bezeichnung "B-Plan Fulfillment-Center" - Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 05/2025 vom 24.10.2025

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 20.09.2019 beschlossen, auf einer Teilfläche des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 5A“ ein Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung „B-Plan Fulfillment-Center“ auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die geplante Errichtung eines Fulfillment-Centers (Gewerbehalle mit vollautomatischem Regal- und Lagersystem zur Ausführung von Fulfillmentdienstleistungen wird von Seiten des Investors nicht mehr umgesetzt. Damit entfällt die Notwendigkeit, für dieses Vorhaben einen Bebauungsplan aufzustellen.

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat deshalb am 10.10.2025 die Aufhebung des Beschlusses Nr. SVV/0028/2019 (neu) beschlossen (Beschluss-Nr. SVV/0156/2025).

Das geplante Verfahren wird damit eingestellt.

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