Bekanntmachung über die Aufhebung des Beschlusses Nr. SVV/0030/2019 (neu) Aufhebung des Beschlusses zur Einleitung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB zum Bebauungsplan "Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Erweiterung TG 5A"

Aufhebung des Beschlusses Nr. SVV/0030/2019 (neu) zur Einleitung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB zum Bebauungsplan "Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Erweiterung TG 5A" mit der Bezeichnung "1. Änderung IGG Forst-Süd, Erweiterung TG 5A" Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 05/2025 vom 24.10.2025

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 20.09.2019 beschlossen, bei dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Erweiterung TG 5A“ ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB mit der Bezeichnung „1. Änderung IGG Forst-Süd, Erweiterung TG 5A“ auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Geplant war die Errichtung einer Lagerhalle mit ca. 8.000 m² Grundfläche und einer Höhe von 9-10 m nebst entsprechenden Umfahrungsflächen für das Logistikunternehmen im TG 5A im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Erweiterung TG 5A“. Da der Investor seine Entwicklungsabsicht in der geplanten Form nicht mehr umsetzt bzw. teilweise modifiziert hat, entfällt die Notwendigkeit, den rechtskräftigen Bebauungsplan zu ändern.

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat deshalb am 10.10.2025 die Aufhebung des Beschlusses Nr. SVV/0030/2019 (neu) beschlossen (Beschluss-Nr. SVV/0156/2025).

Das geplante Verfahren wird damit eingestellt.

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