Ausfall der Straßenbeleuchtung

... in der Forster Stadtmitte, Bereich Fußgängerzone Cottbuser Straße und Am Markt

In der Nacht zum heutigen Freitag kam es zu einem Brand auf dem privaten Grundstück Am Markt 18. Die Brandursache wird noch ermittelt.

Bei dem Brand sind die Schaltschränke für die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung in den umliegenden Straßenzügen, sowie die Stromversorgung für den Marktplatz einschließlich der Brunnenanlage am Markt neben der Stadtkirche St. Nikolai betroffen.

Die Schaltschränke wurden vollständig zerstört, wodurch es zu einem großflächigen Ausfall der Straßenbeleuchtung sowie der Anlagen für den Marktplatz für unbestimmte Zeit kommt.

Derzeit wird an Lösungsvarianten für die Erneuerung der Stromversorgung gearbeitet. Diese Arbeiten werden voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen.

Betroffene Straßenzüge:

  • Am Markt
  • Amtstraße
  • Haagstraße
  • Hochstraße
  • Lindenstraße
  • Lindenplatz
  • Promenade
  • Uferstraße
  • Fußgängerzone Cottbuser Straße
  • Brunnenanlage

Hinweis an die Bürgerinnen und Bürger:

Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit in den Abend- und Nachtstunden.

Weitere Informationen
Unternehmen und Gewerbe Wohnen

Bauleitplanung

Allgemeine Information

Die Bauleitplanung ist ein durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregeltes Verfahren in der Planungshoheit der Städte und Gemeinden, um die städtebauliche Entwicklung vorausschauend zu ordnen. Die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke ist gemäß BauGB durch Bauleitpläne vorzubereiten. Zur Bauleitplanung gehören:

  • Flächennutzungsplanung als vorbereitende Bauleitplanung und
  • Bebauungsplanung als verbindliche Bauleitplanung.


Die Stadt Forst (Lausitz) bereitet nach Maßgabe des Baugesetzbuches die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet sowie in den Ortsteilen mit Hilfe der kommunalen Bauleitplanung vor und leitet diese.

Weitere Informationen zur Bauleitplanung erhalten Sie unter:

Kosten

Auskünfte und Beratungen durch den Fachbereich Stadtentwicklung zur Bauleitplanung sind grundsätzlich gebührenfrei.

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