Befreiung vom Anschluss- und Benutzerzwang

Allgemeine Information

Der Anschluss- und Benutzerzwang in der Abwasserbeseitigung ist in den § 4 und 5 der Abwasserbeseitigungssatzung geregelt. Bestimmte Umstände ermöglichen die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang. In Bau- bzw. Sanierungsphasen von Gebäuden kommt es beispielsweise häufig zu temporär anfallenden Wasserverbrauch, welcher ohne das Einleiten von Schmutzwasser einhergeht. Oder das Grundstück hat keine sanitären Einrichtung, welche die Einleitung von Schmutzwasser ermöglichen.

Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzerzwang ist bei der Stadt Forst (Lausitz) zu beantragen.

Unterlagen

Abwasserbeseitigungssatzung

Kosten

Auf Grundlage der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Forst (Lausitz)

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Toni Nickel

Telefon
03562 989-417
Fax
03562 989-403
E-Mail
t.nickel@forst-lausitz.de
Zimmer
216

Elisabeth Smoller

Telefon
03562 989-275
Fax
03562 989-202
E-Mail
e.smoller@forst-lausitz.de
Zimmer
212