Dienstag, 06. Januar 2026 | Allgemeines | Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa informiert Geflügelpest in Spree-Neiße: Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung ab 06. Januar 2026
Die am 28. Oktober 2025 erlassene Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa wird mit Wirkung zum 06. Januar 2026 vollständig aufgehoben.
Damit entfallen für alle Geflügelhaltungen die Pflicht zur Aufstallung von Geflügel und das Verbot von Geflügelausstellungen.
Um ihr Geflügel zu schützen, sollten alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter dennoch weiterhin die folgenden Biosicherheitsmaßnahmen einhalten:
- Futter und Einstreu für Hausgeflügel sollten so gelagert werden, dass Wildvögel keinen Zugang dazu haben. Dabei helfen auch Überdachungen von Futterstellen zum Schutz vor Wildvogelkot.
- Hausgeflügel sollte nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Bei der Haltung im Freien in Ausläufen helfen Abdeckungen nach oben gegen den Koteintrag durch Wildvögel, der zur Ansteckung führen könnte. Engmaschige Zäune halten Wildvögel zudem von den Freiläufen fern.
- Strikte Trennung von Straßen- und Stallkleidung.
- Schädlinge wie Nager, die Überträger sein können, müssen regelmäßig bekämpft werden.
- Jägerinnen und Jäger, die mit Federwild in Berührung kommen, sollten sich von Hausgeflügel fernhalten.
- Meldepflicht von Geflügelhaltungen und erhöhten Verlusten.
Die Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung ist auf der Website des Landkreises unter www.lkspn.de sowie im Amtsblatt Nr. 01/2026 zu finden.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa