Kostenersatz

Allgemeine Information

Die Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) regelt den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Entwässerungsanlage. Die Kostenersatzsatzung regelt den Kostenersatz zur Deckung des Aufwandes der Grundstücksanschlussleitung. Kostenersatzpflichtig ist, wer bei der Bekanntgabe des Bescheides Eigentümer des Grundstückes ist, zu dem die Anschlussleitung verlegt wurde

Unterlagen

Die Berechnungsgrundlagen für den Kostenersatz ermitteln sich aus den Abrechnungsunterlagen der Planungs- und Bauausführungsfirmen.

Im Zuge der Anhörung besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme

Kosten

Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung der Grundstücksanschlussleitung an die jeweilige öffentliche Abwasseranlage sind der Stadt in der tatsächlich geleisteten Höhe zu ersetzen (Ansprechpartner für rechtliche Fragen ist Herr Nickel, Ansprechpartner für technische Fragen ist Herr Keitel).

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Toni Nickel

Telefon
03562 989-417
Fax
03562 989-403
E-Mail
t.nickel@forst-lausitz.de
Zimmer
216

Nick Keitel

Telefon
03562 989-273
Fax
03562 989-202
E-Mail
n.keitel@forst-lausitz.de
Zimmer
214