Ausfall der Straßenbeleuchtung

... in der Forster Stadtmitte, Bereich Fußgängerzone Cottbuser Straße und Am Markt

In der Nacht zum heutigen Freitag kam es zu einem Brand auf dem privaten Grundstück Am Markt 18. Die Brandursache wird noch ermittelt.

Bei dem Brand sind die Schaltschränke für die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung in den umliegenden Straßenzügen, sowie die Stromversorgung für den Marktplatz einschließlich der Brunnenanlage am Markt neben der Stadtkirche St. Nikolai betroffen.

Die Schaltschränke wurden vollständig zerstört, wodurch es zu einem großflächigen Ausfall der Straßenbeleuchtung sowie der Anlagen für den Marktplatz für unbestimmte Zeit kommt.

Derzeit wird an Lösungsvarianten für die Erneuerung der Stromversorgung gearbeitet. Diese Arbeiten werden voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen.

Betroffene Straßenzüge:

  • Am Markt
  • Amtstraße
  • Haagstraße
  • Hochstraße
  • Lindenstraße
  • Lindenplatz
  • Promenade
  • Uferstraße
  • Fußgängerzone Cottbuser Straße
  • Brunnenanlage

Hinweis an die Bürgerinnen und Bürger:

Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit in den Abend- und Nachtstunden.

Weitere Informationen

Mahnungen

Allgemeine Information

Öffentliche-rechtliche Forderungen, zu deren Begleichung Sie per Bescheid aufgefordert werden, werden nach gesetzlichen Vorschriften gemahnt und vollstreckt.

Die Mahnung kann bereits ab 1 Woche nach Fälligkeit erfolgen.

Es sind Gebühren und Säumniszuschläge zu berechnen.
Danach erfolgt bei Nichtzahlung die Vollstreckung durch den Vollziehungsbeamten.

Bei rechtzeitiger Kontaktaufnahme mit den Mitarbeitern des Teams der Kasse können weitere Kosten oder Maßnahmen vermieden werden.

Bei Anfragen bitte das Kassenzeichen und Datum der Mahnung angeben.

Kosten

Mahngebühren werden nach der Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz Brandenburg erhoben.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Kathrin Huhn

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