Zuzug

Meldepflicht - Anmeldung

Allgemeine Information

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.

Neugeborene, die in der Bundesrepublik geboren werden, sind nur anzumelden, wenn sie in einer anderen Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.

Die Pflicht zur Anmeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht demjenigen, dessen Wohnung die Personen beziehen.

Das Ausfüllen der Formulare vorab ist nur erforderlich, wenn Sie nicht persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen können. In diesem Fall ist die beauftragte Person zu bevollmächtigen.

Unterlagen

Zur Bearbeitung der Zuzugsangelegenheiten benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug
  • Personalausweis und/oder Reisepass zwecks Anschriftenänderung

Kosten

Es werden keine Gebühren für den Meldevorgang erhoben.

Formulare:

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Grit Müller

Telefon
03562 989-534
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Manuela Waldhelm

Telefon
03562 989-533
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Sophie König

Telefon
03562 989-532
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Carolin Pottag

Telefon
03562 989-531
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Corinna Freer

Telefon
03562 989-530
Fax
03562 7460
E-Mail
c.freer@forst-lausitz.de
Zimmer
104